Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Enterbung Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Enterbung Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Enterbung Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Enterbung Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Enterbung Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Enterbung
Rechtsanwalt für Enterbung suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Enterbung finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Enterbung zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Enterbung Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Enterbung

Informationen zur Enterbung
Dem Erblasser gibt ein Testament laut § 1938 BGB die Möglichkeit, einen Verwandten oder Ehepartner von der gesetzliche Erbfolge auszuschließen. Dem Enterbten steht aber nach § 2303 BGB der gesetzliche Pflichtteil zu. Im Volksmund werden die Begriffe „Enterbung“ und „Pflichtteilentziehung“ gleich verwendet, wobei die Enterbung im engeren juristischen Sinne grundsätzlich nur den Erbteil auf den Pflichtteil reduziert.

Sollten allerdings für eine Enterbung gesetzlich zulässige Gründe nach § 2333 BGB gegeben sein, kann auch der Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil erlöschen und der nächste Angehörige überhaupt nicht am Nachlass beteiligt werden.
Pflichtteilentziehung
Seit dem 01. Januar 2010 sieht das Gesetz für sämtliche Berechtigte eines Pflichtteils einen Katalog mit aufgeführten Gründen für die Rechtfertigung eines Pflichtteilentzugs vor. Demnach kann der Pflichtteil unter folgenden Umständen rechtlich wirksam entzogen werden:
  1. Der Pflichtteilberechtigte trachtet dem Erblasser, seinem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling des Erblassers bzw. einer anderen, dem Erblasser ähnlich nahe stehenden, Person nach dem Leben.

  2. Der Pflichtteilberechtigte macht sich eines Verbrechens bzw. eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser, dessen Ehegatten, einem anderen Abkömmling bzw. einer anderen, dem Erblasser ähnlich nahe stehenden, Person schuldig.

  3. Der Pflichtteilberechtigte verletzt gegenüber dem Erblasser seine ihm obliegende Aufsichtspflicht böswillig.

  4. Der Pflichtteilberechtigte wird wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt und dem Erblasser ist somit die Teilhabe des Pflichtteilberechtigten am Nachlass unzumutbar. Ebenso gilt die Unterbringung des Pflichtteilberechtigten aufgrund einer ähnlich schweren vorsätzlichen Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. in einer Entziehungsanstalt als Grund für eine Pflichtteilentziehung.
Grundsätzlich wird gemäß § 2345 BGB von der Pflichtteilentziehung die Pflichtteilsunwürdigkeit unterschieden. Wird zu Lebzeiten des Erblassers der Erbteil verringert, um den Pflichtteil zu mindern, kann der Erbe gegen den Empfänger einen Anspruch auf Pflichtteilergänzung geltend machen. Es besteht also ein Pflichtteilergänzungsanspruch.
Weitere Möglichkeiten der Erbteilverringerung bzw. -beschränkung
Folgende Möglichkeiten verringern bzw. beschränken den Pflichtteil:
  • Das Erbe wird bei landwirtschaftlichem Eigentum der Höfeordnung unterstellt.

  • Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann bei Ehepartnern mit einem großen Vermögensunterschied vereinbart werden.

  • Dem Testament kann eine Klausel eingefügt werden, nach der bei Geltendmachung des Erbes durch einen Abkömmling aufgrund des Todes des Erst-Versterbenden sich das Erbe auf den Pflichtteil reduzieren soll und die weiteren Abkömmlinge einen Geldbetrag in Höhe ihres gesetzlich vorgeschriebenen Erbteils erhalten, welcher erst mit dem Tode des Letzt-Versterbenden fällig wird.

  • Zur Sicherung des Nachlasses vor der Verschwendungssucht bzw. den Gläubigern der Kinder hat der Erblasser die Möglichkeit, von seinem Pflichtteilbeschränkungsrecht nach § 2338 BGB Gebrauch zu machen.

Verwandte "Enterbung" Rechtsbegriffe

Erbrecht, Erbbaurecht, Erbfolge, Nachlass, Pflichtteil, Vermächtnis, Erben, Nießbrauch, Schenkung, Erbengemeinschaft, Erbvertrag, Patientenverfügung, Testament, Erbenhaftung, Erbschein, Ersatzerbschaft, Nacherbschaft, Vorerbschaft
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Enterbung - Ihr Enterbung Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet