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Wiki zum Rechtsthema Schenkung

Informationen zur Schenkung
Eine Schenkung liegt vor, wenn eine Person einer anderen eine unentgeltliche Übertragung eines Vermögenswertes zukommen lässt, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Gemäß § 516 BGB gilt die Schenkung als einseitig verpflichtender Vertrag. Sie ist von der unentgeltlichen dauerhaften Gebrauchsüberlassung derart abzugrenzen, dass der Eigentümer eine Eigentumsübertragung bezwecken will.
Voraussetzungen
Für eine wirksame Schenkung gilt als Voraussetzung, dass eine Einigung der Vertragsparteien vorliegt, welche die unentgeltliche Übertragung des Eigentums vom Schenker auf den Beschenkten zum Inhalt hat. Hierbei muss vom Schenker der Wille einer Rechtsbindung gegeben sein, welcher sich auf die unentgeltliche Eigentumsübertragung bezieht.

Das objektive Vorliegen einer unentgeltlichen Leistung ist eine weitere Voraussetzung der Schenkung. Eine unentgeltliche Zuwendung liegt dann vor, wenn sie nicht aufgrund einer erbrachten Gegenleistung erfolgt. Sowie die Schenkung als Belohnung für eine bereits erfolgte Gegenleistung gedacht ist, liegt eine Unentgeltlichkeit als Voraussetzung nicht mehr vor. Wenn ein bestimmtes, vorher vereinbartes Ereignis als Grund für eine Schenkung gilt, so stellt dieses Ereignis keine Gegenleistung dar und ist rechtlich als unentgeltliche Zuwendung wirksam.

Ein Vertrag über eine Schenkung ist gemäß § 518 BGB erst dann rechtswirksam, wenn er von einem Notar beurkundet wurde. Eine unentgeltliche Überlassung eines Besitzes, welche nur zeitweise erfolgt, gilt nicht als Schenkung und bedarf daher keiner bestimmten Form. Grundsätzlich gilt, dass bei einer Schenkung der Vermögenswert des Schenkers endgültig auf den Beschenkten übergeht.
Schenkungssteuerpflicht
Grundsätzlich ist der Beschenkte verpflichtet, seinen Vermögenszuwachs in Form einer Schenkungssteuer zu versteuern, sowie eine Überschreitung des Freibetrages gegeben ist. Hierbei ist zu beachten, dass der Anspruch auf einen Freibetrag in einem Zeitraum von zehn Jahren nur einmal besteht. Rechtsgrundlage für die Schenkungssteuer, welche den gleichen Regelungen wie die Erbschaftssteuer unterliegt, bildet das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Seit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2010 sind eingetragene Lebenspartnerschaften der Ehe im Hinblick auf Erbschaft und Schenkung allumfassend gleichgestellt.

Verwandte "Schenkung" Rechtsbegriffe

Erbrecht, Erbbaurecht, Erbfolge, Nachlass, Pflichtteil, Vermächtnis, Erben, Nießbrauch, Erbengemeinschaft, Erbvertrag, Patientenverfügung, Testament, Enterbung, Erbenhaftung, Erbschein, Ersatzerbschaft, Nacherbschaft, Vorerbschaft
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Schenkung - Ihr Schenkung Informationstipp

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