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Informationen zum Nießbrauch
Der Nießbrauch ist gemäß § 1030 BGB das absolute Recht, Nutzungen aus einer Sache oder eines Rechts zu ziehen. Dabei ist der Nießbrauch unveräußerliches und unvererbliches Recht. Er gilt als übliches Hilfsinstrument, um seine Erbfolge zu Lebzeiten zu regeln. Eine Regelung durch Nießbrauch hat auch steuerrechtliche Vorteile. Hauptsächlich möchten Eltern, dass ihr erwirtschaftetes Vermögen ohne steuerliche Belastungen an die Kinder übergeht.
Dazu müssen die Freibeträge richtig gestaltet und genutzt werden, damit keine bzw. nur eine geringe Erbschaftssteuer anfällt. Als herkömmliche Lösung wäre ratsam, den Abkömmlingen das Vermögen schon zu Lebzeiten bzw. beim ersten Erbfall zu übertragen, wobei hier ein Nießbrauch auf Lebenszeit zugestanden werden sollte. Dadurch werden die Erbschaftssteuern für die Kinder aufgeschoben. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit der sofortigen Besteuerung. Die Erben bzw. Übernehmenden müssen sich die günstigere Variante errechnen lassen.
Dazu müssen die Freibeträge richtig gestaltet und genutzt werden, damit keine bzw. nur eine geringe Erbschaftssteuer anfällt. Als herkömmliche Lösung wäre ratsam, den Abkömmlingen das Vermögen schon zu Lebzeiten bzw. beim ersten Erbfall zu übertragen, wobei hier ein Nießbrauch auf Lebenszeit zugestanden werden sollte. Dadurch werden die Erbschaftssteuern für die Kinder aufgeschoben. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit der sofortigen Besteuerung. Die Erben bzw. Übernehmenden müssen sich die günstigere Variante errechnen lassen.
Möglichkeiten
Hauptsächlich wird durch den Nießbrauch die Übergabe von Grundbesitz geregelt, wobei hier eine langfristiges Verbot zum Veräußern dem neuen Besitzer auferlegt werden sollte. Der Nießbraucher hat das vereinbarte und im Grundbuch eingetragene Nutzungsrecht an einer bestimmten Sache. Im Gegenzug dazu muss er die Kosten für das Nießbrauchsobjekt tragen.
Diese Regelung ist vertragsabhängig und meist mit Aufwendungen verbunden, welche ständig zu begleichen sind. Dazu gehören beispielsweise Abgaben, laufende Verbrauchskosten und nötige Verschleißreparaturen, um den Grundbesitz zu erhalten. Nur eine richtige Gestaltung des Vertrages führt auch zu einer beiderseitig zufriedenstellenden Vermögensübertragung in Form eines Nießbrauchs.
Diese Regelung ist vertragsabhängig und meist mit Aufwendungen verbunden, welche ständig zu begleichen sind. Dazu gehören beispielsweise Abgaben, laufende Verbrauchskosten und nötige Verschleißreparaturen, um den Grundbesitz zu erhalten. Nur eine richtige Gestaltung des Vertrages führt auch zu einer beiderseitig zufriedenstellenden Vermögensübertragung in Form eines Nießbrauchs.
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