Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Vorerbschaft Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Vorerbschaft Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Vorerbschaft Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Vorerbschaft Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Vorerbschaft Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Vorerbschaft
Rechtsanwalt für Vorerbschaft suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Vorerbschaft finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Vorerbschaft zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Vorerbschaft Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Vorerbschaft

Informationen zur Vorerbschaft
Durch eine vom Erblasser bestimmte Vorerbschaft, geht ein Teil des Nachlasses bzw. der gesamte Nachlass erst einmal an einen Vorerben. Tritt dann ein vom Erblasser benanntes Ereignis ein, übernimmt der Nacherbe, welcher auch vom Erblasser bestimmt wird, die Vorerbschaft. In der Regel wird diese Form der Erbschaftsregelung von Ehegatten getroffen. Erst erbt der verbleibende Ehegatte, später die gemeinsamen Kinder.
Rechte und Pflichten
Die Rechte des Vorerben am Nachlass sind im Allgemeinen eingeschränkt. So darf er beispielsweise die Vorerbschaft nutzen, sie aber nicht veräußern. Dem Erblasser ist es aber durchaus möglich, den von ihm bestimmten Vorerben von allen Einschränkungen zu befreien. Der Vorerbe darf auch die Erträge, die sich aus der Vorerbschaft ergeben, für sich nutzen. Gleichermaßen ist der Vorerbe verpflichtet, den Nachlass ordnungsgemäß zu pflegen und zu verwalten. Aus dem Nachlass dürfen auch keine Schenkungen getätigt werden.

Der Vorerbe muss dem Nacherben die Gegenstände aus der Erbschaft in Form eines Verzeichnisses offenlegen. Sowie das Ereignis, welches der Erblasser bestimmt hat, eintritt, muss der Vorerbe die Erbschaft vollumfänglich an den Nacherben übergeben. Lediglich die erwirtschafteten Gewinne aus dem Nachlass, welche sich aus der Vorerbschaft ergeben haben, darf der Vorerbe auch weiterhin in seinem Besitz belassen.

Tritt das vom Erblasser bestimmte Ereignis nicht innerhalb von 30 Jahren ein, erlöschen sämtliche Rechte des Nacherben und der Vorerbe wird Vollerbe.
Empfehlung einer Regelung durch Vor- und Nacherbschaft
Empfehlenswert ist die Regelung des Nachlasses durch Vor- und Nacherbschaft in folgenden Fällen:
  • Der Vorerbe ist verschuldet und es soll verhindert werden, dass die Schulden mit dem Nachlass befriedigt werden können.

  • Der Erblasser möchte seinen Ehegatten aus zweiter Ehe versorgen, in der Regel sind dann die Kinder aus erster Ehe Nacherben. Bei dieser Regelung kommt es aber häufig zu Konflikten, da für die Abkömmlinge des Erblassers aus erster Ehe der zweite Lebenspartner in erster Linie ein Fremder ist, welcher Nutzen aus dem Familienvermögen zieht.

  • Der Erblasser möchte nach erfolgter Scheidung eine Teilhabe des geschiedenen Ehegatten am Nachlass verhindern, wenn seine Abkömmlinge den Nachlass erben und der geschiedene Ehegatte so auf Umwegen einen Nutzen aus dem Nachlass ziehen könnte.

Verwandte "Vorerbschaft" Rechtsbegriffe

Erbrecht, Erbbaurecht, Erbfolge, Nachlass, Pflichtteil, Vermächtnis, Erben, Nießbrauch, Schenkung, Erbengemeinschaft, Erbvertrag, Patientenverfügung, Testament, Enterbung, Erbenhaftung, Erbschein, Ersatzerbschaft, Nacherbschaft
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Vorerbschaft - Ihr Vorerbschaft Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet