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Wiki zum Rechtsthema Nacherbschaft

Informationen zur Nacherbschaft
Ordnet ein Erblasser in einem Testament eine Vor- und Nacherbschaft an, fällt das Vermögen erst einmal an den Vorerben. Gleichzeitig wird verfügt, wer nach dem Vorerben das Vermögen als Nacherbe erhalten soll. Ebenso bestimmt der Erblasser den Zeitpunkt des Übergangs seines Vermögens vom Vorerben zum Nacherben. In der Regel gilt der Tod des Vorerben als Zeitpunkt, zu welchem der Nacherbe die Erbschaft übernimmt. Häufig wählen Eheleute die Vor- und Nacherbschaft als Konstruktion in einem Testament. Demnach erbt als Vorerbe der hinterbliebene Ehegatte das Vermögen und erst nach dessen Tod die Nachkommenschaft dieses als Nacherbe. Diese Lösung garantiert, dass das eigene Vermögen nach dem Tod des Esrtversterbenden im Besitz der Familie bleibt.

In der Vorerbschaft wird zwischen nicht befreitem und befreitem Vorerben unterschieden. Zum Schutz des Nacherben unterliegt der nicht befreite Vorerbe zahlreichen Beschränkungen. Er kann demnach nicht frei über das geerbte Vermögen des Erblassers verfügen. Damit soll die Substanz des Erbes erhalten bleiben und dem bestimmten Nacherben auch voll zur Verfügung stehen. Dem nicht befreiten Vorerben stehen lediglich die Erträge aus der Erbschaft zu. Um die Rechtsstellung des Vorerben zu verbessern, ist es dem Erblasser möglich, ihn von einzelnen oder auch von allen gesetzlich angeordneten Beschränkungen und Verpflichtungen zu befreien.
Vorteile
Wird in einer Verfügung von Todes wegen eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet, hat der Erblasser die Möglichkeit, sein Vermögen zunächst auf den Vorerben zu übertragen, um diesen wirtschaftlich zu versorgen. Der Vorerbe darf das Vermögen zeitlich begrenzt nutzen, seine Substanz aber nicht angreifen. Dadurch wird das Vermögen des Erblassers nicht vermindert und geht in vollem Umfang auf den Nacherben über. Einem Erblasser ist es auch grundsätzlich möglich, einen noch nicht gezeugten Nacherben als solchen in seinem Testament einzusetzen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass Personen erst zum Eintritt eines bestimmten Alters bzw. durch ein besonderes Ereignis die Nacherbschaft antreten.
Nachteile
Durch die testamentarische Regelung einer Vor- und Nacherbfolge ist es dem Vorerben nicht möglich, auf Veränderungen nach Eintritt des Erbfalls zu reagieren. Sollte er beispielsweise in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann er trotzdem den Nachlass nicht verwerten. Dadurch, dass die Nacherben grundsätzlich Erben des Vorerben sind, muss der Nachlass zweimal versteuert werden.

Verwandte "Nacherbschaft" Rechtsbegriffe

Erbrecht, Erbbaurecht, Erbfolge, Nachlass, Pflichtteil, Vermächtnis, Erben, Nießbrauch, Schenkung, Erbengemeinschaft, Erbvertrag, Patientenverfügung, Testament, Enterbung, Erbenhaftung, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vorerbschaft
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Nacherbschaft - Ihr Nacherbschaft Informationstipp

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