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Wiki zum Rechtsthema Patientenverfügung
Informationen zur Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung verhindert wirksam lebensverlängernde Maßnahmen, sollte ein Patient dieses, aufgrund seines Bewusstseinszustandes nicht mehr selbst äußern können. Der Patient erklärt im Voraus, ob, wann, unter welchen Bedingungen und in welcher Art und Weise er medizinische Betreuung erwünscht. Ärzte dürfen niemals gegen den Willen eines Patienten handeln. In Patientenverfügungen dürfen auch Aussagen zu einer Organspende festgehalten werden. Grundsätzlich dürfen Patientenverfügungen widerrufen bzw. abgeändert werden, sollte es dem Patienten nicht anders möglich sein, reicht schon sein Kopfnicken als Bestätigung für einen Widerruf bzw. eine Änderung.
Verbindlichkeit
Gemäß § 1901 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine schriftliche Patientenverfügung für den Betreuer bzw. Bevollmächtigten grundsätzlich rechtlich bindend, auch wenn diese nicht notariell beurkundet wurde. Sollte das Betreuungsgericht darüber entscheiden müssen, ob eine lebensbedrohliche bzw. schädigende Situation für eine betroffene Person durch das Einleiten bzw. Unterlassen einer Maßnahme entstehen könnte, ist es auch gemäß § 1904 BGB an eine vorliegende Patientenverfügung gebunden.
Beteiligte Personen sind an eine Patientenverfügung maßgeblich gebunden, außer:
Beteiligte Personen sind an eine Patientenverfügung maßgeblich gebunden, außer:
- die Patientenverfügung wurde durch einen Irrtum bzw. durch äußeren Druck verfasst.
- der Wille ist nicht mehr aktuell und hat sich geändert.
- der Wille wurde nicht genau für diese Situation, in welcher sich der Betroffene befindet, erklärt.
- die Einhaltung würde ein gesetzliches Verbot übertreten.
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