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Wiki zum Rechtsthema Hundebiss
Informationen zum Hundebiss
Ein Hundebiss ist ein Biss, welcher von einem Hund an einem Menschen oder auch einem Tier erfolgt und eine Verletzung der gebissenen Person / des gebissenen Tieres nach sich zieht. Eine Verletzung durch einen Hundebiss ist relevant in der Medizin, der Veterinärmedizin sowie in der deutschen Rechtsprechung. In der Regel wird ein Hundebiss dem Begriff der Körperverletzung zugeordnet. Eine Körperverletzung liegt vor, sowie in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen durch einen anderen Menschen eingegriffen wird. Sie ist eine Verletzung des Rechtsguts und verpflichtet grundsätzlich zu Schadensersatz.
Eine Unterscheidung zwischen Körperverletzung und Gesundheitsverletzung ist nicht einfach, aber für einen Anspruch auf Schadensersatz bedeutungslos. Eine einfache Körperverletzung wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet bzw. auf Bewährung ausgesetzt in Verbindung mit Leistung einer Geldstrafe. Im Falle eines Hundebisses wird grundsätzlich der Hundehalter zur Rechenschaft gezogen. Gemäß § 833 BGB ist er der Verantwortliche in diesem Fall. Es liegt eine Gefährdungshaftung vor, bei welcher ein Verschulden des Tierhalters nicht erforderlich ist.
Sowie ein Verschulden des Tierhalters nachweislich ist, haftet dieser für den Biss seines Hundes. Die Beweislast liegt beim Tierhalter bzw. Tierhüter. Er muss beweisen, dass ihn keine Schuld trifft. In der Regel kommt es bei Hundebissen zu Ansprüchen auf Schmerzensgeld, wobei hier je nach Einzellfall die Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes erfolgt. Es greifen keine generellen Regelungen.
Eine Unterscheidung zwischen Körperverletzung und Gesundheitsverletzung ist nicht einfach, aber für einen Anspruch auf Schadensersatz bedeutungslos. Eine einfache Körperverletzung wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet bzw. auf Bewährung ausgesetzt in Verbindung mit Leistung einer Geldstrafe. Im Falle eines Hundebisses wird grundsätzlich der Hundehalter zur Rechenschaft gezogen. Gemäß § 833 BGB ist er der Verantwortliche in diesem Fall. Es liegt eine Gefährdungshaftung vor, bei welcher ein Verschulden des Tierhalters nicht erforderlich ist.
Sowie ein Verschulden des Tierhalters nachweislich ist, haftet dieser für den Biss seines Hundes. Die Beweislast liegt beim Tierhalter bzw. Tierhüter. Er muss beweisen, dass ihn keine Schuld trifft. In der Regel kommt es bei Hundebissen zu Ansprüchen auf Schmerzensgeld, wobei hier je nach Einzellfall die Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes erfolgt. Es greifen keine generellen Regelungen.
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Grundsätzlich gilt das Vorliegen folgender Faktoren als Voraussetzung für Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld:
Folgende Faktoren nehmen bei der Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes Einfluss:
- der / die Geschädigte wurde von einem anderen Hund gebissen bzw. verletzt
- Hier ist von Vorteil, wenn Zeugenaussagen die Verletzung durch einen Hundebiss beweisen.
- der / die Geschädigte ist an der Verletzung durch den Hund nicht mitschuldig
- Es erfolgte laut Zeugenaussage keine Provokation des Hundes und es wurde auch nicht in einen Hundekampf direkt eingeschritten.
- der / die Geschädigte wurde vom Angriff des Hundes verletzt
- Hier ist für die Beweislage zwingend notwendig, dass der /die Geschädigte schnellstmöglich einen Arzt aufsucht und einen Arztbericht als Beweis vorlegen kann.
Folgende Faktoren nehmen bei der Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes Einfluss:
- Verletzungsdauer
- Art und Anzahl medizinischer Eingriffe
- Dauer der Behandlung
- Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthalts, ambulante Behandlungen
- Bestehen einer aus dem Hundebiss resultierenden Erwerbsunfähigkeit
- Dauerschaden als Folge des Hundebisses
- Vorliegen von Einschränkungen aufgrund des Hundebisses
- Alter des Geschädigten zum Zeitpunkt des Hundebisses
- mögliches Mitverschulden des Geschädigten.
Verwandte "Hundebiss" Rechtsbegriffe
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