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Wiki zum Rechtsthema Pferdebiss

Informationen zu Pferdebiss
Bei einem Pferdebiss handelt es sich um den Biss eines Tieres, welches gesetzlich unter die Definition Pferd fällt. Liegt ein solcher Fall vor, kommt es zu der Verpflichtung des Pferdebesitzers, einen Ausgleich des materiellen und immateriellen Schadens gegenüber dem Geschädigten zu schaffen. Dies begründet sich auf den § 833 BGB.

§ 833 BGB besagt hierzu:

»Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde«.
Entschädigungsanspruch
Der in § 833 BGB festgelegte Anspruch auf Entschädigung beinhaltet die Erstattung der Heilkosten sowie auch der Rechtsanwaltskosten. Darüber hinaus kann auch Kleidung ersetzt werden. Angerechnet werden auch Bearbeitungspauschale für Telefonate und Postversand sowie Lohnausfall, beispielsweise aufgrund von Krankschreibung oder Arztbesuchen in der Arbeitszeit. Ebenso besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, der gerichtlich oder anwaltlich durchgesetzt werden kann. Hierbei wird die Art und Weise der Verletzung sowie die Auswirkung bei der Berechnung des Schmerzensgeldes mit einbezogen.

Darüber hinaus nehmen auch Faktoren wie ein etwaiges Mitverschulden des Geschädigten Einfluss auf die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes und wie lange der Geschädigte ärztlich oder ggf. auch stationär behandelt wurde, ob Narben oder Schäden zurückbleiben und wie lange der Geschädigte unter Schmerzen oder Einschränkungen zu leiden hat.
Entschädigung durch die Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich benötigen auch Pferdehalter eine Haftpflichtversicherung, die ebenso bei Personen-, Vermögens- als auch Sachschäden eintritt. Diese kann bei entsprechenden Schäden in Anspruch genommen werden und entlastet somit den Pferdehalter weitestgehend in bei der Regelung der infrage kommenden Entschädigung sowie der Schadensregulierung an sich.

Verwandte "Pferdebiss" Rechtsbegriffe

Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Elternhaftung, Personenschaden, Schadenersatz, Schmerzensgeldtabelle, Falschbehandlung, Schadensersatzrecht, Wiedergutmachung, Hundebiss, Sachbeschädigung, Schmerzensgeld, Sportverletzung, Personenschäden, Sachschäden, Stalking, Verkehrsunfall, Haftung, Verjährung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Pferdebiss - Ihr Pferdebiss Informationstipp

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