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Wiki zum Rechtsthema Verkehrsunfall

Informationen zum Verkehrsunfall
Als Verkehrsunfall bezeichnet man ein Ereignis, welches plötzlich und unerwartet eintritt und nach Ort und Zeit begrenzt werden kann. Dieses Ereignis steht immer in Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und hat in der Regel einen Sach- und teilweise auch einen Personenschaden zur Folge. Kommt es im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall zu einem Personenschaden, muss dieser grundsätzlich angezeigt werden.

Das Definieren des Begriffes Verkehrsunfall ist relevant für Straftatbestände als Voraussetzung für einen Verkehrsunfall. Vorschriften zum Handeln nach einem Verkehrsunfall sind in § 34 StVO festgeschrieben.

Hier eine Aufstellung der wichtigsten Vorschriften:
  • Sofort anhalten!
  • Einschalten der Warnblinkanlage! (Bei Dunkelheit zusätzliches Einschalten des Standlichts.)
  • Aufstellen des Warndreiecks und falls vorhanden der Warnleuchte!
  • Den Verletzen helfen!
An diese Vorschriften muss sich jeder, der in irgendeiner Weise am Verkehrsunfall beteiligt ist, halten. Beteiligter ist in diesem Fall jeder, der durch sein Verhalten im Straßenverkehr zur Unfallverursachung beigetragen hat, also nicht nur der direkt Betroffene, sondern auch der, welcher an der Unfallstelle anwesend war und durch sein Verhalten den Unfall mit verursacht hat. Das kann beispielsweise eine ballspielende Person sein, deren Ball auf die Fahrbahn geraten ist und somit einen Unfall verursacht hat, oder auch eine Person im Fahrzeug, welche den Fahrer ablenkte. Der Unfallverursacher ist verpflichtet, alle Sach- und Personenschäden, welche aufgrund des Unfalls entstanden sind, zu ersetzen.
Ursachen eines Verkehrsunfalls
Hauptunfallursachen werden in einer Unfallstatistik des Bundes und der Länder aufgeführt. Aus diesen ergeben sich die weiteren Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung. Zu diesen Hauptunfallursachen gehören:
  • zu hohe Geschwindigkeit
  • Alkoholkonsum des Fahrzeugführers
  • Nichtbeachtung des Sicherheitsabstandes
  • fehlerhafte Straßenbenutzung
  • gefährliches Ãœberholen
  • die Vorfahrt wird außer Acht gelassen
  • unachtsames Verhalten beim Abbiegen, Wenden bzw. Rückwärtsfahren.
Grundsätzlich findet in der Unfallstatistik nur der Unfall Beachtung, welcher auch polizeilich gemeldet wurde. Unfälle, bei denen nur Sachschäden reguliert werden müssen, kommen oftmals nicht zur Anzeige, ebenso wenig wie Unfälle mit Fußgängern bzw. Radfahrern. Das führt dazu, dass die tatsächliche Unfallzahl weitaus höher einzustufen ist.
Ansprüche des Geschädigten
Jede Person, die durch einen Verkehrsunfall geschädigt wird, kann sich einen Sachverständigen zur Begutachtung des Unfallschadens frei wählen. Zwar stellt in der Regel die gegnerische Versicherung einen Gutachter, der Geschädigte ist aber berechtigt, diesen abzulehnen. Sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, muss die Versicherung des Schädigers die Kosten für den Gutachter übernehmen.

Laut einem Urteil des BGH liegt ein Bagatellschaden nur bis zu einer Schadenshöhe von 715 Euro vor. Der Geschädigte ist ebenso berechtigt, sein Auto in einer Werkstatt seines Vertrauens reparieren zu lassen oder auch den Schaden fiktiv abzurechnen, da der Schadensbetrag grundsätzlich zu seiner freien Verfügung steht.

Verwandte "Verkehrsunfall" Rechtsbegriffe

Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Elternhaftung, Personenschaden, Schadenersatz, Schmerzensgeldtabelle, Falschbehandlung, Pferdebiss, Schadensersatzrecht, Wiedergutmachung, Hundebiss, Sachbeschädigung, Schmerzensgeld, Sportverletzung, Personenschäden, Sachschäden, Stalking, Haftung, Verjährung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Verkehrsunfall - Ihr Verkehrsunfall Informationstipp

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