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Wiki zum Rechtsthema Personenschaden

Informationen zum Personenschaden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn einer Person ein körperlicher Schaden zugefügt, sie also im Schadensfall verletzt oder getötet wird. Ist ein Schaden widerrechtlich und schuldhaft verursacht worden, so hat der Geschädigte gemäß § 823 BGB Anspruch auf Schadensersatz. Eine Schadensersatzpflicht ergibt sich aus Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Aus Personenschäden können sich schnell sehr hohe Schadenssummen ergeben, beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit der geschädigten Person infolge eines Schadensfalls. Unter bestimmten Umständen ist eine Forderung in Höhe mehrerer Millionen Euro denkbar.

Möchte man sich selbst und ggf. seine Familienangehörigen gegen Personenschäden absichern, so ist es möglich, eine Unfallversicherung abzuschließen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen ab. Sie übernimmt die Kosten, welche durch Schäden an Sachen, Personen und Vermögen entstehen. Kosten, die bei einem Personenschaden auftreten können und durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, sind beispielsweise:
  • das Schmerzensgeld
  • die angefallenen Behandlungskosten
  • der Unterhaltsschaden
  • der Einkommensverlust.
Schmerzensgeld
Wird eine Person durch einen Unfall geschädigt, hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist von unterschiedlichen Faktoren anhängig. In erster Linie spielt hierbei die Schwere der Verletzung eine Rolle. Je stärker die erfolgte Schädigung ist, umso höher wird das Schmerzensgeld, welches der geschädigten Person zusteht. Im Bereich des Schmerzensgeldes nimmt die Minderung der Erwerbsfähigkeit eine besondere Stellung ein. Ihre Angabe erfolgt in Prozentsätzen und sie kann sich auf bestimmte Zeitspannen beziehen.

So kann beispielsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit für die ersten sechs Wochen mit einem Prozentsatz von 100 angegeben werden, darauffolgend mit 50 für weitere 10 Wochen und dann mit 30 für weitere 12 Wochen. Tritt eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Personenschadens auf, ein sogenannter Dauerschaden, so erhöht sich das Schmerzensgeld meistens merklich, wobei auch hier Bezug auf die Schwere des Dauerschadens genommen wird.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, zur Geltendmachung von Schmerzensgeld einen Anwalt hinzuzuziehen, welcher anhand von Vergleichsfällen und ihm zugesandten Unterlagen des behandelnden Arztes eine Ermittlung eines dem Personenschaden entsprechenden Schmerzensgeldes durchführt.

Verwandte "Personenschaden" Rechtsbegriffe

Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Elternhaftung, Schadenersatz, Schmerzensgeldtabelle, Falschbehandlung, Pferdebiss, Schadensersatzrecht, Wiedergutmachung, Hundebiss, Sachbeschädigung, Schmerzensgeld, Sportverletzung, Personenschäden, Sachschäden, Stalking, Verkehrsunfall, Haftung, Verjährung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Personenschaden - Ihr Personenschaden Informationstipp

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