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Wiki zum Rechtsthema Führerscheinentzug
Informationen zum Führerscheinentzug
Der Führerscheinentzug ist im Gegensatz zum Fahrverbot der Einzug des Führerscheins. Ist er einmal weg, bekommt man ihn so schnell nicht wieder. Ein Führerscheinentzug erfolgt beispielsweise nach einem verursachten Unfall unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln, bei überhöhter Geschwindigkeit oder Drängeln. Beim Fahrverbot wird der Führerschein je nach Vergehen für 1 bis zu 3 Monaten einbehalten. Beim Führerscheinentzug wird er für mindestens 6 Monate gänzlich entzogen und muss nach Ablauf des festgesetzten Zeitraums wieder neu beantragt werden. Hierzu muss eine erneute theoretische und praktische Prüfung bestanden werden, damit der Führerschein neu erteilt werden kann, sobald der Entzug des Führerscheins für länger als zwei Jahre angeordnet wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Führerscheinentzug häufig mit Auflagen versehen wird, wenn man diesen zurück erhalten möchte, beispielsweise wird eine Sperrfrist oder auch die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet.
Bevor ein Führerscheinentzug Rechtskraft erlangt, kann der Betroffene mithilfe eine hinzugezogenen Fachanwalts Widerspruch gegen diesen einlegen. Steht für den Betroffenen der Erhalt der Existenz durch den Entzug des Führerscheins auf dem Spiel, kann vor Gericht möglicherweise eine Umwandlung des Führerscheinentzugs zu einem Fahrverbot bzw. eine Verringerung der Sperrfrist erwirkt werden. Zu Erwähnen gilt allerdings hier, dass entgegen dem Fahrverbot ein Führerscheinentzug sich nur auf eine bestimmte Führerscheinklasse bezieht. Das bedeutet, dass ein Betroffener, welchem der Führerschein für das Auto entzogen wurde, sich jedoch per Motorrad oder LKW auf den Straßen weiter fortbewegen kann.
Wurde der Führerschein entzogen und ist das Urteil rechtskräftig, so ist es ratsam, schnellstmöglich die Auflagen zu erfüllen, welche eine neue Fahrprüfung ermöglichen. Wurde durch das Gericht die Teilnahme an Aufbauseminaren verhängt, so sollten zeitnah Termine vereinbart werden. Diese Kurse sind in der Regel schon über einen längeren Zeitraum ausgebucht. Das gleiche gilt für die Medizinisch-psychologische Untersuchung, umgangssprachlich auch Idioten-Test genannt.
Bevor ein Führerscheinentzug Rechtskraft erlangt, kann der Betroffene mithilfe eine hinzugezogenen Fachanwalts Widerspruch gegen diesen einlegen. Steht für den Betroffenen der Erhalt der Existenz durch den Entzug des Führerscheins auf dem Spiel, kann vor Gericht möglicherweise eine Umwandlung des Führerscheinentzugs zu einem Fahrverbot bzw. eine Verringerung der Sperrfrist erwirkt werden. Zu Erwähnen gilt allerdings hier, dass entgegen dem Fahrverbot ein Führerscheinentzug sich nur auf eine bestimmte Führerscheinklasse bezieht. Das bedeutet, dass ein Betroffener, welchem der Führerschein für das Auto entzogen wurde, sich jedoch per Motorrad oder LKW auf den Straßen weiter fortbewegen kann.
Wurde der Führerschein entzogen und ist das Urteil rechtskräftig, so ist es ratsam, schnellstmöglich die Auflagen zu erfüllen, welche eine neue Fahrprüfung ermöglichen. Wurde durch das Gericht die Teilnahme an Aufbauseminaren verhängt, so sollten zeitnah Termine vereinbart werden. Diese Kurse sind in der Regel schon über einen längeren Zeitraum ausgebucht. Das gleiche gilt für die Medizinisch-psychologische Untersuchung, umgangssprachlich auch Idioten-Test genannt.
Gründe für einen Führerscheinentzug
Ein Führerschein kann aufgrund verschiedener Verkehrsdelikte entzogen werden:
- Alkohol am Steuer
- Blutalkoholkonzentration 0,3 bis 0,5 Promille
- Fahrt ohne Auffälligkeiten nicht strafbar
- Fahrt mit Auffälligkeiten bzw. Unfall: 7 Punkte / Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre sowie Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren oder gänzlich
- Blutalkoholkonzentration ab 0,5 bis 1,1 Promille
- Fahrt ohne Auffälligkeiten: Fahrverbot und Geldbuße
- 1. Vergehen: 4 Punkte, 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot
- 2. Vergehen: 4 Punkte, 1.000 Euro Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot
- Wiederholtes Vergehen: 4 Punkte, 1.500 Euro Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot
- Fahrt mit Auffälligkeiten: 7 Punkte im Verkehrszentralregister und Geldstrafe sowie Führerscheinentzug für 6 Monate bis 5 Jahre oder gänzlich
- Fahrt mit Verkehrsunfall als Folge: 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Führerscheinentzug für 6 Monate bis zu 5 Jahren bzw. gänzlich, Schmerzensgeld, Schadenersatz sowie möglicherweise Rentenzahlung an Unfallopfer
- Blutalkoholkonzentration ab 1,1 bis 1,6 Promille
- unabhängig von gezeigten Auffälligkeiten: 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Führerscheinentzug mit Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder gänzlich
- Fahrt mit Verkehrsunfall als Folge: 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Führerscheinentzug mit Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder gänzlich, Schadenersatz, Schmerzensgeld und möglicherweise Rentenzahlungen an das Unfallopfer
- Fahrt unter Einfluss von Rauschmitteln
- Bestrafung erfolgt in gleicher Art und Weise wie die Bestrafung der Fahrt unter Alkoholeinfluss
- bei Zweifel an der Fahrtüchtigkeit kommt es zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
- bei Nichtbestehen der MPU wird der Führerschein entzogen
- Drogensüchtige lassen die Führerscheinstelle generell an deren Tauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr zweifeln
- Verursachen eines Unfalls
- Verkehrsdelikt der Fahrerflucht führt zum Führerscheinentzug, wenn der entstandene Sachschaden einen Wert von 1.500 Euro übersteigt
Verwandte "Führerscheinentzug" Rechtsbegriffe
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