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Wiki zum Rechtsthema Kfz-Versicherung

Informationen zur Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung ist eine Autoversicherung, welche sich in verschiedene Arten unterteilt. Die bedeutendste Kfz-Versicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, welche der Gesetzgeber in Deutschland zwingend vorgeschrieben hat. Somit nimmt die Kfz-Versicherung bei den Versicherungsgesellschaften einen großen Bereich ein. Hauptsächlich lässt sich die Kfz-Versicherung in drei große Teile untergliedern:
  1. Kfz-Haftpflichtversicherung

  2. Kasko-Versicherung mit

    • Teilkasko-Versicherung
    • Vollkasko-Versicherung.
Alle diese Versicherungsarten decken Schäden ab, welche durch Kraftfahrzeuge entstehen können, jedoch hinsichtlich unterschiedlicher Arten von Schäden. Eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung muss jeder Kraftfahrzeughalter nachweisen, um sein Kfz für den Straßenverkehr zulassen und dementsprechend auch nutzen zu können. Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften machen hinsichtlich der Prämien große Unterschiede. Demnach lohnt sich vor jedem Abschluss einer Kfz-Versicherung ein Vergleich der verschiedenen Angebote.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt all die Schäden, welche der Versicherte an Personen und anderen Fahrzeugen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall hervorgerufen hat. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um ein Kfz für den Straßenverkehr zuzulassen und auch zu nutzen. Die Höhe der Kfz-Haftpflichtversicherung wird in Abhängigkeit von unterschiedlichen Faktoren errechnet:
  • Datum der Erstzulassung des zu versichernden Kfz
  • Alter des Versicherungsnehmers (Fahrers)
  • Zeitraum, über welchen der Versicherungsnehmer (Fahrer) seinen Führerschein besitzt
  • Abstellplatz des zu versichernden Kfz
  • Beruf des Versicherungsnehmers, günstigere Tarife für öffentlichen Dienst
  • Fahrleistung pro Jahr des zu versichernden Kfz
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder
  • Einträge im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Des weiteren kommt es zur Berücksichtigung statistischer Fakten bei der Errechnung der Versicherungsbeiträge:
  • Haftpflicht-Typklasse des zu versichernden Kfz

    • Häufigkeit von Schäden
    • durchschnittliche Höhe der Schäden

  • Vollkasko-Typklasse des zu versichernden Kfz

    • Reparaturkosten in Abhängigkeit des jeweiligen Fahrzeugmodells

  • Teilkasko-Typklasse des zu versichernden Kfz

    • Schadenhäufigkeit bezüglich der Entwendung von bestimmten Autoteilen bzw. bestimmten Fahrzeugmodellen und entsprechende, durchschnittliche Schadenhöhe

  • Regionalklasse des Ortes der Zulassung

    • Häufigkeit von Schäden in einem bestimmten, regional begrenzten Gebiet.
Der errechnete Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag wird noch mit einem Schadenfreiheitsrabatt versehen. Dadurch kann sich der Beitrag bei Schadensfreiheit im Laufe der Zeit um bis zu 75 % reduzieren. Jedoch können häufige Schäden auch zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie führen. Ein Zuschlag bis zu 260 % der Regelprämie ist möglich.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden, Personenschäden, Sachschäden sowie immaterielle Schäden ab. Den Schaden, welcher am eigenen Fahrzeug durch einen selbst verursachten Unfall entsteht, deckt die Versicherung jedoch nicht mit ab. Zu beachten sind bei der Kfz-Haftpflichtversicherung die Deckungssummen. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier für Personenschäden eine Deckungssumme von 2,5 Millionen Euro, für Sachschäden 0,5 Millionen Euro.
Kasko-Versicherung
Die Kasko-Versicherung bildet neben der Kfz-Haftpflichtversicherung der zweite Teil der Kfz-Versicherung. Sie deckt Schäden ab, die am Fahrzeug des Versicherten entstehen. Innerhalb der Kasko-Versicherung kann gewählt werden zwischen:
  • Vollkasko-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung.
In der Regel versichert man Neufahrzeuge mit der Vollkasko-Versicherung und Gebrauchtfahrzeuge mit der Teilkasko-Versicherung. Aufgrund der Unterscheidung von 12 Typenklassen durch die Versicherung entstehen große Unterschiede bei den Versicherungsprämien. Beide Kasko-Versicherungen decken Hagelschäden, Schäden durch Marderbiss, Schäden durch Wildunfälle, Diebstahl, Sturm- und Blitzschlagschäden sowie Einbruch ab.

Die Vollkasko-Versicherung deckt zusätzlich noch Schäden, welche vom Versicherungsnehmer am eigenen Fahrzeug durch fahrlässiges Verhalten entstehen, Schäden am Fahrzeug durch Vandalismus sowie Schäden durch Unbekannte ab. Der Versicherungsnehmer ist hinsichtlich der Art der Kaskoversicherung und ihrem Abschluss an keinerlei Vorschriften gebunden. Der Abschluss einer Kasko-Versicherung ist freiwillig und dient eher dem Schutz vor finanziellen Engpässen aufgrund hoher Reparaturkosten.

Verwandte "Kfz-Versicherung" Rechtsbegriffe

Verkehrsrecht, Bußgeld, Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, MPU, Sicherheitsabstand, Unfall, Verkehrsunfall, EU Führerschein, Führerschein, Parkverbot, Strafzettel, Unfallflucht, Verwarnung, Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Mietwagen, Probezeit, Verkehrsstrafrecht, TÜV, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Schmerzensgeld, Rotlichtverstoß, Unfallregulierung, Fahrerflucht, Promillerechner
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Kfz-Versicherung - Ihr Kfz-Versicherung Informationstipp

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