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Wiki zum Rechtsthema Unfallregulierung

Informationen zur Unfallregulierung
Nach einem Verkehrsunfall bestehen einige rechtliche Ansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger. Für die Unfallregulierung ist in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers zuständig. Generell kann ein Geschädigter nach einem Unfall alle versicherungsrelevanten Dinge selbst mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung klären, wobei hier gewisse rechtliche Grundkenntnisse das Verlorengehen von Ansprüchen verhindert bzw. Ansprüche nicht übersehen werden. Im Juli traten gesetzliche Änderungen des Versicherungsrechts in Kraft, aufgrund dessen Versicherungen Rechtsberatungen durchführen dürfen.

Die Versicherungen beraten hier allerdings nicht nur ihren Versicherten, sondern auch den Unfallgeschädigten. Sie weisen häufig relativ zeitnah einen Zahlungsvorschuss an den Geschädigten, damit dieser davon ausgehen kann, dass sein Schaden recht schnell reguliert wird und er somit keinen Rechtsbeistand für die Schadensregulierung beauftragen muss. In der Regel ist es auch so, dass die Versicherung des Unfallverursachers den entstandenen materiellen Schaden nach Eingang geforderter Nachweise ohne Umstände begleicht. Somit kommt das Gefühl auf, dass jede Partei gut versorgt und beraten ist und der Geschädigte sich den Gang zum Rechtsanwalt sparen kann. Der Geschädigte hat jedoch immer das recht auf anwaltliche Unterstützung und die Kosten hierfür muss immer der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung übernehmen.

Sind durch einen Verkehrsunfall lediglich Sachschäden entstanden, ist die reine Regulierung über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich unproblematisch. Diese reguliert den Schaden regelmäßig ohne Beanstandungen aufgrund eines Gutachtens durch einen Sachverständigen. Ein solches Gutachten enthält meist auch die Kosten für einen Mietwagen. Allerdings ist es für den Geschädigten ratsam, einen eigen Gutachter zu stellen und nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Allerdings gehen ohne anwaltliche Beratung meist Ansprüche verloren, da sie nicht geltend gemacht werden. So kann beispielsweise jeder Unfallgeschädigte eine Aufwandspauschale von 30 Euro geltend machen. Wer diese nicht einfordert, erhält sie nicht. Ein weiteres Problem ist die Wertminderung des Fahrzeugs nach einem Unfall. Auch diese bleibt bei der Zahlung der Versicherung meist unberücksichtigt. Schließlich kann der Geschädigte sein Fahrzeug auch nach der Instandsetzung nur als Unfallfahrzeug verkaufen. Diese Differenz durch die Minderung des Fahrzeugwertes muss von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Personenschaden
Wenn durch einen Verkehrsunfall nicht nur Sachschäden entstehen, sondern auch Personen verletzt werden, empfiehlt es sich für das Unfallopfer grundsätzlich einen Anwalt einzuschalten, damit auch wirklich alle Ansprüche geltend gemacht werden. Selbst wenn die Haftpflichtversicherung des Gegners ein Schmerzensgeldangebot unterbreitet, ist der Weg zum Rechtsanwalt immer geraten, da diese Angebote in aller Regel nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen entspricht, sondern geringer ausfallen. Ein Rechtsanwalt, hier speziell ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, macht alle Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadenersatz, Entgeltausfälle) für den Geschädigten geltend und lässt nicht mit sich verhandeln. Geschädigte, welche ihren Schaden selbst regulieren, verlieren oft sehr hohe Geldbeträge und Ansprüche auch für die Zukunft.

Treten durch einen Unfall Personenschäden auf, haben die Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses dient der Wiedergutmachung und der Genugtuung des Geschädigten und seiner Verletzungen. Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert je nach Einzelfall und hängt von verschiedensten Faktoren ab:
  • Verletzungsart
  • Verletzungsdauer
  • Dauer der Behandlung
  • Dauer des Krankenhausaufenthalts
  • Entgeltausfall bei Berufstätigen
  • Folgeschäden.
Damit ein Unfall mit Personenschaden schnell und unproblematisch reguliert werden kann, ist grundsätzlich das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts nötig. Dieser kennt sich mit der Rechtslage aus und verhilft dem Opfer zur Durchsetzung all seiner Ansprüche.

Verwandte "Unfallregulierung" Rechtsbegriffe

Verkehrsrecht, Bußgeld, Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, MPU, Sicherheitsabstand, Unfall, Verkehrsunfall, EU Führerschein, Führerschein, Kfz-Versicherung, Parkverbot, Strafzettel, Unfallflucht, Verwarnung, Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Mietwagen, Probezeit, Verkehrsstrafrecht, TÜV, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Schmerzensgeld, Rotlichtverstoß, Fahrerflucht, Promillerechner
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Unfallregulierung - Ihr Unfallregulierung Informationstipp

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