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Informationen zum EU Führerschein
Seit Januar 2013 werden Führerscheine in ganz Europa gemäß der dritten Führerscheinlinie der EU von 2006 nur noch einheitlich ausgestellt. Die Gültigkeit für den einheitlichen EU Führerschein beträgt zwischen 10 und 15 Jahren, je nach Mitgliedsstaat. In Deutschland ist der EU Führerschein 15 Jahre gültig. Jedoch behalten alte Führerscheine uneingeschränkt ihre Gültigkeit, jedoch müssen sie bis 19.01.2033 ausgetauscht werden. Kommt es also zum Verlust, Neuerwerb oder Neuantrag aus sonstigen Gründen, so wird der neue, in seiner Gültigkeit zeitlich befristete EU Führerschein ausgestellt.
Sinn dieser Regelung:
Sinn dieser Regelung:
- Die derzeit europaweit gültigen Führerscheinarten, es sind 110 an der Zahl, sollen eingezogen werden.
- Fahrverbote sollen staatenübergreifend anerkannt werden.
- Die Neubeantragung alle 10 bis 15 Jahre soll relativ aktuelle Lichtbilder und eine regelmäßige Anpassung an technische Standards gewährleisten.
- Die Fahrtauglichkeit kann bei der Neubeantragung eingeschätzt werden. In Deutschland ist diese Regelung noch nicht gültig.
Strafrechtliche Sperre
Wird ein im EU-Ausland erworbener EU-Führerschein aufgrund von Drogen- oder Alkoholeinfluss durch ein strafrechtliches Verfahren gesperrt, ist er nicht automatisch in Deutschland wieder zugelassen, wenn die ausländische Behörde ihn wieder zurückgibt. Wurde ein EU Führerschein strafrechtlich gesperrt, so wird dieser nach Beendigung des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft an die ausstellende Behörde zurückgeschickt. Diese Behörde im EU-Ausland entscheidet, unter welchen Umständen und ob überhaupt der Führerschein wieder dem Führerscheininhaber zurückgegeben wird.
Erhält der Inhaber den Führerschein von der ausländischen Behörde zurück, auch wenn das ohne Auflagen geschieht, besitzt der EU-Führerschein nicht automatisch seine Gültigkeit in Deutschland. Hierzu muss ein gesonderter Antrag gestellt werden, durch welchen der Inhaber berechtigt wird, auch in Deutschland damit wieder ein Fahrzeug führen zu dürfen. In der Regel führt dann dieses Verfahren in Deutschland zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, um die Eignung des Inhabers zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen.
Erhält der Inhaber den Führerschein von der ausländischen Behörde zurück, auch wenn das ohne Auflagen geschieht, besitzt der EU-Führerschein nicht automatisch seine Gültigkeit in Deutschland. Hierzu muss ein gesonderter Antrag gestellt werden, durch welchen der Inhaber berechtigt wird, auch in Deutschland damit wieder ein Fahrzeug führen zu dürfen. In der Regel führt dann dieses Verfahren in Deutschland zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, um die Eignung des Inhabers zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen.
Führerscheinklassen
Eine Anpassung der deutschen Klasse M in die neue EU-Klasse AM erfolgt gleichzeitig mit der Integration von dreirädrigen Fahrzeugen in die A-Klassen. Dieses geschieht in Abhängigkeit ihrer Motorleistung. Eine Vereinfachung bei der Klasse B stellt der Wegfall der komplexen Randbedingungen für die Anhängerregelung hinsichtlich der unterschiedlichen Gewichte dar. Demnach wird zukünftig erlaubt sein, Anhänger mit mehr als 750 kg Eigengewicht uneingeschränkt zu fahren, solange sie ein Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Eine zusätzliche Möglichkeit bietet hier die Erweiterung auf bis zu 4,25 Tonnen, aufgrund einer Schulung des Fahrers. Hier erfolgt eine Erkennung durch die Schlüsselnummer 96 im Führerschein. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie wird allerdings bei Kombinationen das Zugfahrzeug und der Anhänger getrennt angesehen. Eine Erhöhung des Mindestalters auf 21 Jahre für die Klassen C sowie CE und auf 24 Jahre für die Klasse D fand statt, außer im Zusammenhang mit einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz bzw. der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, wo die alten Regelungen mit einem Alter von 18 Jahren weiter gelten.
Eine zusätzliche Möglichkeit bietet hier die Erweiterung auf bis zu 4,25 Tonnen, aufgrund einer Schulung des Fahrers. Hier erfolgt eine Erkennung durch die Schlüsselnummer 96 im Führerschein. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie wird allerdings bei Kombinationen das Zugfahrzeug und der Anhänger getrennt angesehen. Eine Erhöhung des Mindestalters auf 21 Jahre für die Klassen C sowie CE und auf 24 Jahre für die Klasse D fand statt, außer im Zusammenhang mit einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz bzw. der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, wo die alten Regelungen mit einem Alter von 18 Jahren weiter gelten.
Verwandte "EU Führerschein" Rechtsbegriffe
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