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Wiki zum Rechtsthema Schmerzensgeld

Informationen zum Schmerzensgeld
Gemäß § 253 BGB besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn eine Verletzung aufgrund eines Deliktes sowie au einem bestehenden Vertrag stattfand. Dieser Schmerzensgeldanspruch kann abgetreten werden und ist vererbbar, jedoch nicht pfändbar. Er dient dem Ausgleich und der Genugtuung für die eingetretene Schädigung und ist in seiner Bemessung abhängig von der Schwere der Verletzung. Aufgrund der Zuordnung des Schmerzensgeldes zu den immateriellen Schäden, gehört es zum Schadenersatz und wird geleistet, sobald ein finanzieller Schaden nicht ausgeglichen werden kann, da sonst der Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Geldzahlung besteht.

Beim Schmerzensgeldanspruch besteht eine Verletzung, welche durch eine Geldzahlung nicht beglichen werden kann. Kurz: ein gebrochenes Bein heilt nicht wieder, nur weil der Verursacher eine Zahlung leistet. Schmerzensgeld wird gezahlt bei eingetretenen Schäden an Körper und Geist, aber auch bei anderen immateriellen Schäden, beispielsweise bei fälschlichem Freiheitsentzug, Verlust eines nahen Angehörigen und ähnlichem.
Schmerzensgeld bei Unfall
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht seitens eines Geschädigten gegenüber dem Verursacher, wenn dieser aufgrund eines Unfalls physische oder psychische Schäden erleidet. Das Schmerzensgeld dient der Wiedergutmachung und Entschädigung für zugefügte Schmerzen und eventueller Spätfolgen. Zur Bemessung des Schmerzensgeldes werden mehrere relevante Faktoren herangezogen:
  • Höhe des Verletzungsgrades
  • Dauer der Genesung
  • Folgeschäden.
Grundsätzlich bemisst sich die Höhe des Schmerzensgeldes immer in Abhängigkeit des Einzellfalls. Dem Gericht ist hinsichtlich der Entscheidung völlig frei. Es orientiert sich lediglich an Urteilen von vergleichbaren Fällen. Um allerdings einen Anspruch auf Schmerzensgeld überhaupt erst geltend machen zu können, muss der Geschädigte einen Nachweis erbringen, dass die vorliegende Verletzung durch den Schädiger verursacht wurde. Aus diesem Grund ist bei Beanspruchung von Schmerzensgeld regelmäßig das Zuziehen anwaltlichen Beistands angeraten.

Ergibt sich ein Anspruch auf Schadenersatz im Rahmen eines Verkehrsunfalls, so übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Ausgleich. Generell ist es möglich, dass bei einem Unfall, bei welchem mehrere Personen verletzt wurden, untereinander ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Grundsätzlich besteht auf beiden Seiten die Verpflichtung, die Verletzungen gegenüber der Versicherung nachzuweisen.

Verwandte "Schmerzensgeld" Rechtsbegriffe

Verkehrsrecht, Bußgeld, Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, MPU, Sicherheitsabstand, Unfall, Verkehrsunfall, EU Führerschein, Führerschein, Kfz-Versicherung, Parkverbot, Strafzettel, Unfallflucht, Verwarnung, Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Mietwagen, Probezeit, Verkehrsstrafrecht, TÜV, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Rotlichtverstoß, Unfallregulierung, Fahrerflucht, Promillerechner
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Schmerzensgeld - Ihr Schmerzensgeld Informationstipp

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