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Wiki zum Rechtsthema Unfall
Informationen zum Unfall
Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich und unerwartet eintritt und Personen- und Sachschäden zur Folge hat. Die private Unfallversicherung bezieht sich in ihrer Definition eines Unfalls lediglich auf Ereignisse, welche einen Personenschaden zur Folge haben. Demnach werden folgende Merkmale dem Begriff Unfall zugeordnet:
- das Ereignis muss plötzlich eintreten
- es muss von außen einwirkend
- es geschieht unfreiwillig
- es hat eine Gesundheitsschädigung zur Folge.
- Stürze
- Sportunfälle
- Verbrennungen
- Stromunfälle
- Arbeitsunfall
- Straßenverkehrsunfall
- Haushaltsunfall
- Wildunfall
- Bahnunfall
- Jagdunfall
- Sportunfall
- Grubenunglück
- Schulwegunfall u.a.
Verkehrsunfall
Im Verkehrsrecht umfasst der begriff Unfall nicht nur den Schaden an einer Person, sondern auch den Sachschaden an einem Fahrzeug. Ein Verkehrsunfall ist somit ein für den am Unfall Beteiligten plötzlich eintretendes Ereignis, welches im Rahmen des Straßenverkehrs und seinen Gefahren auftritt und nicht unerhebliche Sach- und Personenschäden zur Folge hat. Kommt es im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall zu einem Personenschaden, unterliegt dieser grundsätzlich der Anzeigepflicht. Als Bagatelle werden Sachschäden, welche durch einen Verkehrsunfall entstanden sind, bei einem Sachschaden von 20 bis 150 Euro bezeichnet.
Ursache eines Verkehrsunfall ist in erster Linie ein Verstoß gegen die bestehenden Verkehrsvorschriften, wobei auch häufig die Verkehrssituationen häufig falsch eingeschätzt werden oder auch technisches Versagen als Ursache infrage kommt. Das menschliche Versagen bezieht sich in diesem Falle auf die mangelnde Bereitschaft, bestehende Verkehrsregeln zu beachten und einzuhalten sowie auf Gefahrensituationen, welche falsch eingeschätzt wurden.
Um Unfälle zu vermeiden bzw. die Gefahren für Unfälle zu verringern, kann eine Verlagerung des Verkehrs, eine Verbesserung der Fahrausbildung und zusätzliches Fahrtraining, verbesserte Fahrzeugtechnik sowie eine optimierte Straßenplanung Beitrag leisten. Des weiteren könnte auch die zulässige Geschwindigkeit reduziert werden. Die Verkehrsüberwachung lehnt sich hinsichtlich ihrer Maßnahmen an den statistischen Hauptunfallursachen an. Dies sind:
Ursache eines Verkehrsunfall ist in erster Linie ein Verstoß gegen die bestehenden Verkehrsvorschriften, wobei auch häufig die Verkehrssituationen häufig falsch eingeschätzt werden oder auch technisches Versagen als Ursache infrage kommt. Das menschliche Versagen bezieht sich in diesem Falle auf die mangelnde Bereitschaft, bestehende Verkehrsregeln zu beachten und einzuhalten sowie auf Gefahrensituationen, welche falsch eingeschätzt wurden.
Um Unfälle zu vermeiden bzw. die Gefahren für Unfälle zu verringern, kann eine Verlagerung des Verkehrs, eine Verbesserung der Fahrausbildung und zusätzliches Fahrtraining, verbesserte Fahrzeugtechnik sowie eine optimierte Straßenplanung Beitrag leisten. Des weiteren könnte auch die zulässige Geschwindigkeit reduziert werden. Die Verkehrsüberwachung lehnt sich hinsichtlich ihrer Maßnahmen an den statistischen Hauptunfallursachen an. Dies sind:
- überhöhte Geschwindigkeit
- Trunkenheit am Steuer
- Sicherheitsabstand wird nicht eingehalten
- riskante Überholmanöver
- Missachten der Vorfahrtregelungen
- allgemeine Unachtsamkeit im Rahmen des Wendens, Abbiegens und rückwärts Fahrens.
- das Verursachen eines Verkehrsunfalls mit fahrlässiger Körperverletzung
- das beabsichtigte Verursachen eines Verkehrsunfalls
- ein manipulierter Verkehrsunfall
- das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht).
Verwandte "Unfall" Rechtsbegriffe
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