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Wiki zum Rechtsthema Verkehrsunfall

Informationen zum Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall ist nach strafrechtlicher Definition ein plötzlich eintretendes Ereignis im Straßenverkehr, welches einen nicht unerheblichen Schaden an Sachen und Personen nach sich zieht. Ein Verkehrsunfall kann sich auch im ruhenden Verkehr ereignen, beispielsweise beim Ein- und Ausparken. Wie sich ein Unfallbeteiligter nach dem Unfall zu verhalten hat, geht aus den Vorschriften des § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hervor.

In erster Linie gilt:
  1. Sofort anhalten!
  2. Die Warnblinkanlage anschalten!
  3. Warndreieck und eventuell Warnleuchte ca. 100 m vor der Unfallstelle aufstellen!
  4. Erste Hilfe an den Verletzten!
Wer Verletzten Personen nicht hilft, sofern dem Unfallbeteiligten dies möglich ist, macht sich gemäß § 323 c StGB strafbar. Laut § 35 h StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)ist in jedem Kraftfahrzeug ein Verbandskasten mitzuführen, welcher alle wichtigsten Materialien für eine Erstversorgung enthält. Grundsätzlich gilt es, einen Arzt zu rufen, wenn über den vollen Umfang der Verletzungen Unklarheiten bestehen. Derjenige, welcher durch einen Verkehrsunfall geschädigt wurde, hat gegenüber dem Schädiger Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Unterscheidung
Verkehrsunfälle werden hinsichtlich ihrer statistischen Erfassung unterschieden in:
  1. Unfälle mit Sachschaden

  2. Unfälle mit Personenschaden

    • Unfälle mit leicht, mittel oder schwer Verletzten
    • Unfälle mit Getöteten.
Ist von Verunglückten die Rede, sind sowohl verletzte Personen als auch getötete Personen gemeint.Hinsichtlich der Gruppen, welche an einem Unfall beteiligt sind, wird unterschieden zwischen:
  1. Art des Fahrzeugs

    • PKW, Motorrad, Radfahrer, Fußgänger, LKW, Bus u.ä.

  2. Art der Verkehrsbeteiligung

    • Fahrzeugführer, Fahrzeuginsasse, Fußgänger, Radfahrer u. ä.

  3. Altersgruppen

  4. Art der Straße

    • Bundesstraße, Autobahn u.ä.

  5. Unfalltypen

    • Kollision im Begegnungsverkehr (Frontalzusammenstoß), Alleinunfall u.ä.

  6. Unfallursache

    • Stress, Übermüdung, mangelnde Konzentration, Unaufmerksamkeit, Wetterverhältnisse.
Unfallursachen
Am häufigsten kommt es aufgrund von Verstößen gegen die Verkehrsregeln zu einem Verkehrsunfall. Des weiteren sind Fehleinschätzung der vorliegenden Verkehrssituation oder auch technisches Versagen Ursache für einen Verkehrsunfall. Als menschliches Versagen gilt die fehlende Bereitschaft, sich an die gegebene Rechtsordnung zu halten, das Verkennen von Gefahrensituationen sowie allgemeine Charakterschwäche. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung richten sich nach den statistisch ermittelten Hauptunfallursachen. Dies sind:
  • überhöhte Geschwindigkeit
  • Trunkenheit am Steuer
  • riskantes Überholen
  • nicht eingehaltener Sicherheitsabstand
  • Vorfahrtmissachtung.
Um Unfälle zu vermeiden oder Unfallfolgen zu verringern, kann Folgendes beitragen:
  • verbesserte Fahrausbildung
  • Teilnahme am Gefahrentraining
  • verbesserte Fahrzeugtechnik
  • bessere Straßenplanung
  • Verbesserung des Zustands der Straße
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Verwandte "Verkehrsunfall" Rechtsbegriffe

Verkehrsrecht, Bußgeld, Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, MPU, Sicherheitsabstand, Unfall, EU Führerschein, Führerschein, Kfz-Versicherung, Parkverbot, Strafzettel, Unfallflucht, Verwarnung, Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Mietwagen, Probezeit, Verkehrsstrafrecht, TÜV, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Schmerzensgeld, Rotlichtverstoß, Unfallregulierung, Fahrerflucht, Promillerechner
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