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Wiki zum Rechtsthema Sicherheitsabstand
Informationen zum Sicherheitsabstand
Der Sicherheitsabstand wird im Rahmen des Straßenverkehrs in zweierlei Hinsicht definiert:
- zur Seite (beinhaltet sowohl den Vorgang des Überholens, als auch den des Gegenverkehrs):
- Einspurige Fahrzeuge müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zum nächsten Verkehrsteilnehmer einhalten.
- Mehrspurige Fahrzeuge müssen einen Mindestabstand von 1,0 m zum nächsten Verkehrsteilnehmer einhalten.
- Bei stehenden Linien- und auch Schulbussen muss ein Abstand von 2,0 m eingehalten werden.
- Der einzuhaltende Sicherheitsabstand zur Seite wird allerdings auch in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit angegeben. Höhere Geschwindigkeiten führen bei versehentlichem Einlenken zu einem schnelleren Verlassen der Fahrspur.
- nach vorn:
- Grundsätzlich muss gemäß § 4 Abs. 1 StVO ein Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden, dass, wenn dieses bremst, ein problemloses Anhalten möglich ist. Generell spielen hier Faktoren, wie Witterungsverhältnisse, individuelle Bremsleistung des Fahrzeugs und momentane Geschwindigkeit, eine wesentliche Rolle. Als Faustformel ist Innerorts ein Abstand einzuhalten, welcher der Strecke entspricht, die in einer Sekunde gefahren wird. Bei 50 km/h wäre das also ein Abstand von 15 m bzw. drei Autolängen. Außerorts entspricht der einzuhaltende Sicherheitsabstand die in zwei Sekunden gefahrene Strecke. Nach einer weiteren Faustformel muss der Abstand etwa einer halben Tachoanzeige entsprechen. Das ergibt bei 100 km/h einen Sicherheitsabstand von 50 m und entspricht in Deutschland dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten.
Verkehrszeichen 273 StVO
Das Verkehrszeichen 273 der StVO spricht einem Führer eines Fahrzeugs mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sowie einer Zugmaschine das Verbot aus, den vorgeschriebenen Mindestabstand zu unterschreiten. PKW und Kraftomnibusse sind nicht von diesem Verbot betroffen. Diese Vorschrift greift auch, wenn der Verkehr stillsteht und dient weniger der Unfallvermeidung durch einen regulär einzuhaltenden Sicherheitsabstand, sondern vielmehr der Verhinderung vorhandener Sicherheitsprobleme, beispielsweise die Überlastung von Brücken oder auch eine mögliche Brandausbreitung in Tunneln. Demzufolge schreibt das Verkehrszeichen 273 einen zusätzlich zum regulären Sicherheitsabstand einzuhaltenden Abstand vor.
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