Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Sicherheitsabstand Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Sicherheitsabstand Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Sicherheitsabstand Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Sicherheitsabstand Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Sicherheitsabstand Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Sicherheitsabstand
Rechtsanwalt für Sicherheitsabstand suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Sicherheitsabstand finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Sicherheitsabstand zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Sicherheitsabstand Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Sicherheitsabstand

Informationen zum Sicherheitsabstand
Der Sicherheitsabstand wird im Rahmen des Straßenverkehrs in zweierlei Hinsicht definiert:
  1. zur Seite (beinhaltet sowohl den Vorgang des Überholens, als auch den des Gegenverkehrs):

    • Einspurige Fahrzeuge müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zum nächsten Verkehrsteilnehmer einhalten.
    • Mehrspurige Fahrzeuge müssen einen Mindestabstand von 1,0 m zum nächsten Verkehrsteilnehmer einhalten.
    • Bei stehenden Linien- und auch Schulbussen muss ein Abstand von 2,0 m eingehalten werden.
    • Der einzuhaltende Sicherheitsabstand zur Seite wird allerdings auch in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit angegeben. Höhere Geschwindigkeiten führen bei versehentlichem Einlenken zu einem schnelleren Verlassen der Fahrspur.

  2. nach vorn:

    • Grundsätzlich muss gemäß § 4 Abs. 1 StVO ein Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden, dass, wenn dieses bremst, ein problemloses Anhalten möglich ist. Generell spielen hier Faktoren, wie Witterungsverhältnisse, individuelle Bremsleistung des Fahrzeugs und momentane Geschwindigkeit, eine wesentliche Rolle. Als Faustformel ist Innerorts ein Abstand einzuhalten, welcher der Strecke entspricht, die in einer Sekunde gefahren wird. Bei 50 km/h wäre das also ein Abstand von 15 m bzw. drei Autolängen. Außerorts entspricht der einzuhaltende Sicherheitsabstand die in zwei Sekunden gefahrene Strecke. Nach einer weiteren Faustformel muss der Abstand etwa einer halben Tachoanzeige entsprechen. Das ergibt bei 100 km/h einen Sicherheitsabstand von 50 m und entspricht in Deutschland dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten.
Verkehrszeichen 273 StVO
Das Verkehrszeichen 273 der StVO spricht einem Führer eines Fahrzeugs mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sowie einer Zugmaschine das Verbot aus, den vorgeschriebenen Mindestabstand zu unterschreiten. PKW und Kraftomnibusse sind nicht von diesem Verbot betroffen. Diese Vorschrift greift auch, wenn der Verkehr stillsteht und dient weniger der Unfallvermeidung durch einen regulär einzuhaltenden Sicherheitsabstand, sondern vielmehr der Verhinderung vorhandener Sicherheitsprobleme, beispielsweise die Überlastung von Brücken oder auch eine mögliche Brandausbreitung in Tunneln. Demzufolge schreibt das Verkehrszeichen 273 einen zusätzlich zum regulären Sicherheitsabstand einzuhaltenden Abstand vor.

Verwandte "Sicherheitsabstand" Rechtsbegriffe

Verkehrsrecht, Bußgeld, Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, MPU, Unfall, Verkehrsunfall, EU Führerschein, Führerschein, Kfz-Versicherung, Parkverbot, Strafzettel, Unfallflucht, Verwarnung, Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Mietwagen, Probezeit, Verkehrsstrafrecht, TÜV, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Schmerzensgeld, Rotlichtverstoß, Unfallregulierung, Fahrerflucht, Promillerechner
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Sicherheitsabstand - Ihr Sicherheitsabstand Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet