Urteile zum Schlagwort Zivilprozessrecht
1. Wird im Arzthaftungsprozess die Klage sowohl auf Behandlungsfehler als auch auf die Verletzung einer Aufklärungspflicht gestützt, kann die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen nicht daraus hergeleitet werden, dass dieser sich zur Wirksamkeit einer Aufklärung äußert, obwohl der zugrunde liegende Beweisbeschluss sich allein auf Behandlungsfehler bezieht. 2. Im Einzelfall kann ...
1. Die nach Abschluss des Rechtsstreits im Zuge erneuter Bedürftigkeitsprüfung getroffene Entscheidung, die Prozesskostenhilfe gemäß §§ 120 Abs. 4 Satz 2, 124 Nr. 2 Alt. 2 ZPO aufzuheben, ist der Partei selbst und nicht dem vormaligen Prozessbevollmächtigten zuzustellen (Festhaltung Senat, Beschluss vom 25.01.2008 - 3 W 1382/07, juris; entgegen BAG NZA 2006, 1128, Volltext in juris). 2. ...
Der Streitwert der Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bzw. der Prüfung der Erfolgsaussichten einer solchen Klage ist in der Regel mit 20 % des Streitwerts der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen.
Einsender: die Mitglieder des 5. Zivilsenats I. Auf die Beschwerde der ...
1. Ein vor dem 1. September 2009 gestellter Antrag auf Prozesskostenhilfe begründet auch dann die Zuständigkeit des allgemeinen Zivilgerichts, wenn es sich bei dem Verfahrensgegenstand nach neuem Recht um eine sonstige Familiensache handelt und das Prozesskostenhilfegesuch noch nicht mit einer unbedingten Klageerhebung verbunden worden ist.2. Zur Frage der Mithaftung eines Ehegatten für ...
Das Prinzip der Waffengleichheit führt im Anwendungsbereich des § 78 Abs. 2 FamFG zwar nicht zwingend zur Beiordnung eines Rechtsanwaltes. es ist für die Frage der ´Erforderlichkeit´ der Anwaltsbeiordnung aber weiterhin als gewichtiges Abwägungskriterium zu berücksichtigen. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüneburg ...
a. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Abstammungsverfahren kommt nach der durch das FamFG geänderten Rechtslage mangels bestehenden Anwaltszwangs nur bei schwieriger Sach- und Rechtslage in Betracht. Diesbezüglich ist ein enger Maßstab anzulegen, wobei es gegen eine Beiordnung spricht, wenn die Beteiligten gleichgerichtete Interessen verfolgen (vgl. BGH FamRZ 2009, 857).b. Bestehen keine ...
Gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG finden auf ein vor dem 1.9.2009 eingeleitetes Sorgerechtsverfahren die bis zum 31.8.2009 geltenden gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Dies gilt auch für das Beschwerdeverfahren, welches nicht als selbstständiges Verfahren im Sinne der Übergangsvorschriften zu behandeln ist. 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - ...
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Übermittlung einer Berufungsschrift per Telefax an das falsche GerichtWerden in einer Rechtsanwaltskanzlei fristgebundene Schriftsätze per Telefax an das Gericht übersandt, hat sich die bei der Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts auch darauf zu erstrecken, ob die zutreffende Telefaxnummer des Empfangsgerichts angewählt wurde. Das ...
Auf die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 9. Juli 2009 (Versagung der Prozesskostenhilfe) wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Das Prozesskostenhilfeverfahren wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsgegners an das Landgericht ...
Prozesskostenhilfe: Wechsel des beigeordneten RechtsanwaltsEine bedürftige Partei hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der auf ihren Antrag hin nach § 121 Abs. 2 ZPO bereits beigeordnete Rechtsanwalt entbunden und ein neuer Rechtsanwalt beigeordnet wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn bereits Gebühren angefallen sind. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des ...
1. Treten im Anschluss an die Regulierung eines Versicherungsfalles in der Gebäudeversicherung weitere Folgeschäden auf, beginnt für diese der Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 12 Abs. 1 VVG a. F. erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer auch insoweit die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat. 2. War das Gebäude bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits vorgeschädigt, ist die ...
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 767,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2009, sowie 86,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hapdie Beklagte 80 % und hat der Kläger 20 % zu tragen.
Das Urteil ...
Die Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt. I.
Die Amtsgerichte Eutin und Hamburg streiten darüber, welches Gericht zur Entscheidung über den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig ist.
Der Schuldner führte seit 2004 unter der Firma ... einen nicht eingetragenen Speditionsbetrieb in A., ... Am 2. Oktober 2009 stellte er beim Amtsgericht Eutin ...
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner zu jeweils 50%. 1. Mit Schriftsatz vom 16.01.2009 beantragte die Antragstellerin den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegner. Den Antragsgegnern sollte untersagt werden, eine durch ein Foto des Verletzungsgegenstandes gekennzeichnete Lackierpistole in Deutschland einzuführen, anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. ...
Die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses ist im Berufungsverfahren auch dann zuzulassen, wenn die Dürftigkeit des Nachlasses streitig ist, sofern das Berufungsgericht den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung ausspricht, ohne dessen sachlichrechtliche Voraussetzungen zu prüfen. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 17. Juni 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. ...
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 20.12.2006 (AZ: 9 O 12504/06) abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 1197/07, vom 16. Mai 2008 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, ...
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Gießen – 2. Zivilkammer – vom 07.10.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers ist nicht begründet. Das Landgericht hat dem Antragsteller im Ergebnis zu Recht ...
Bittet der Verfügungsbeklagte unter konkreter Angabe von Verhinderungsgründen den gegnerischen Anwalt um eine Fristverlängerung in Bezug auf die Abgabe einer Abschlusserklärung, ist dieser gehalten, eine angemessene Fristverlängerung zu gewähren. Erhebt er vor Ablauf dieser Frist Hauptsacheklage, muss dies bei einer Kostenentscheidung im Rahmen von § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO zu seinen Lasten ...
I. Die Kostenentscheidung der einstweiligen Verfügung vom 17.3.2009 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kostenwiderspruch ist zulässig, aber nicht begründet. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens und die weiteren Kosten des Verfahrens nach § 91 ZPO zu tragen.
Die Antragsgegnerin kann sich auf § 93 ZPO nicht ...