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Wiki zum Rechtsthema Konkurs

Informationen zu Konkurs
Als Konkurs bezeichnet man allgemein die Insolvenz, wobei Insolvenz der rechtlich korrekte Begriff ist. Die Bezeichnung Konkurs gilt dagegen als veraltet und wird nicht mehr verwendet. Schuldner haben eine gewisse Insolvenzpflicht, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht mehr nachkommen können und somit zahlungsunfähig sind. Hierbei unterscheidet man zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstörung oder Stockung, da diese meist nur kurzfristig besteht und davon auszugehen ist, dass der Schuldner in einem absehbaren Zeitraum wieder liquide ist.

Insolvenzvoraussetzung ist die Zahlungsunfähigkeit oder die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie auch die Überschuldung eines Schuldners. Auch wird unterschieden zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz, die auch als Privatinsolvenz bezeichnet wird.
Voraussetzungen in Bezug auf unterschiedliche Insolvenzformen
Für die unterschiedlichen Formen der Insolvenz müssen verschiedene Voraussetzungen bestehen. So ist bei der Regelinsolvenz Voraussetzung, dass vor der Insolvenz eine selbstständige Tätigkeit vorgelegen haben muss und auch mehr als 19 Gläubiger Anspruch erheben. Darüber hinaus ist vorgegeben, dass die bestehenden Forderungen beispielsweise aus Arbeitsverhältnissen entstanden sind wie Lohnzahlungen, etc. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen nicht vor, so ist Antrag auf Regelinsolvenz nicht möglich, lediglich der Antrag auf die Verbraucherinsolvenz.

Diese setzt wiederum voraus, dass der Schuldner den Versuch gemacht hat, mit den Gläubigern innerhalb einer Frist von 6 Monaten zu treffen. Ist dies gescheitert, so kann der Antrag gestellt werden. Nach 6 Jahren erfolgt dann die sogenannte Restschuldbefreiung, durch die der Schuldner wieder schuldenfrei ist.
Rechtsgrundlage der Insolvenz
Die Insolvenz begründet sich auf dem Insolvenzrecht, welches einen Teil des Zivilrechtes darstellt. Das Zivilrecht befasst sich mit auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern im Rahmen einer Insolvenz eines Schuldners befasst. Gemäß dem Insolvenzrecht können ebenso Schuldner als auch Gläubiger die Insolvenz beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass diese ausreichend begründet werden muss und durch das zuständige Insolvenzgericht geprüft wird.

Verwandte "Konkurs" Rechtsbegriffe

Insolvenzrecht, Gläubiger, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Schulden, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Nachlassinsolvenz, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Insolvenzantrag, Insolvenzverschleppung, Pfändungstabelle, Restschuldbefreiung, Überschuldung, Bankrott, Unternehmensinsolvenz, Konkursverfahren, Schuldenbereinigungsplan, Sozialplan, Verfügungsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Konkurs - Ihr Konkurs Informationstipp

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