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Wiki zum Rechtsthema Restschuldbefreiung

Informationen zu Restschuldbefreiung
Die sogenannte Restschuldbefreiung stellt einen Bereich des Insolvenzrechtes in Deutschland statt und beinhaltet die Möglichkeit, das insolventen Personen nach einer entsprechenden Wohlverhaltensphase ihre Restschulden erlassen werden. Dieser Vorgehensweise begründet sich auf §§ 286 ff. InsO. Hintergrund zur Restschuldbefreiung ist die Tatsache, dass diese letztendlich nicht nur das Ziel hat, Gläubigern mit entsprechend berechtigten Forderungen zum Ausgleich dieser zu verhelfen, sondern ggf. auch eine Zahlungsunfähigkeit einer insolventen Person wiederherzustellen.

Da sehr viele Schuldner es im Rahmen der Insolvenz nicht schaffen, die kompletten Verbindlichkeiten abzutragen, bietet ihnen die Restschuldbefreiung durchaus eine Möglichkeit, nach der Insolvenz wieder zahlungsfähig zu werden. Für den Schuldner ergibt sich daraus die Möglichkeit eines neuen Anfangs nach der Insolvenz.
Verfahren in Bezug auf die Restschuldbefreiung
Zusammen mit dem eigentlichen Insolvenzverfahren kann ein Antrag gemäß § 287 Abs. 1 InsO. auf die entsprechende Restschuldbefreiung gestellt werden, wobei das Insolvenzgericht die Entscheidungsgewalt über den Antrag innehat. Zu dieser Entscheidung ergeht gemäß § 289 InsO. Eine Restschuldbefreiung ist allerdings nur dann möglich, wenn keine Insolvenzstraftat gemäß §§ 283 bis 283 c StGB vorliegt und dem Schuldner auch keine Falschangaben im Rahmen von 3 Jahren vor Insolvenzantrag gemacht hat.

Ebenso muss sichergestellt sein, dass er während der Insolvenz seiner Mitwirkungspflicht und der Auskunftspflicht entsprechend nachgekommen ist. Liegen keine Gründe vor, eine Restschuldbefreiung zurückzuweisen, kann nach entsprechend angemessenem Verhalten des Schuldners die Restschuldbefreiung nach Insolvenzende erfolgen. Es tritt dann eine sogenannte Wohlverhaltensphase ein, die 6 Jahre andauert.
Plichten während der Wohlverhaltensphase
Die Wohlverhaltensphase des Gläubigers ist die Zeit, in der die Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 InsO zum Tragen kommt. Hierbei muss der Schuldner sich an bestimmte rechtliche Regeln halten, die beispielsweise in § 295 InsO benannt sind. Zu diesen Plichten gehört die Erwerbstätigkeit bzw. damit auch das Bemühen um eine Arbeitsstelle. Erbschaften müssen zur Werthälfte an den Treuhänder ausgehändigt werden.

Bei Selbständigen sollten die Einnahmen eine entsprechende Höhe erreichen, die einem normalen Gehalt nahekommt und so dafür Sorge trägt, dass die Gläubiger dieselbe Befriedigung erhalten, wie durch ein Arbeitseinkommen zu erwarten wäre. Wie sich eine Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensphase auswirkt, ist in § 301 InsO festgehalten.

Verwandte "Restschuldbefreiung" Rechtsbegriffe

Insolvenzrecht, Gläubiger, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Schulden, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Nachlassinsolvenz, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Insolvenzantrag, Insolvenzverschleppung, Pfändungstabelle, Überschuldung, Bankrott, Konkurs, Unternehmensinsolvenz, Konkursverfahren, Schuldenbereinigungsplan, Sozialplan, Verfügungsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Restschuldbefreiung - Ihr Restschuldbefreiung Informationstipp

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