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Wiki zum Rechtsthema Verbraucherinsolvenz

Informationen zu Verbraucherinsolvenz
Bei der Verbraucherinsolvenz, die auch als Privatinsolvenz bekannt ist, handelt es sich um eine Form der Insolvenz, die von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden kann. Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Insolvenzabwicklung, bei der ebenso auch ein Antrag auf Restschuldbefreiung nach 6 Jahren möglich ist, wenn zu diesem Zeitpunkt noch Verbindlichkeiten bestehen. Der Beschluss über die Restschuldbefreiung erfolgt durch das Insolvenzgericht bei Antrag auf Insolvenz.

Ziel ist es, den Gläubigern anteilige Befriedigung der Forderungen zu verschaffen, wobei die Zahlungen des Schuldners gleichmäßig auf alle berechtigen Forderungen aufgeteilt werden. Die Verbraucherinsolvenz findet ihre Regelung in der Insolvenzordnung, abgekürzt auch InsO. Aktuell besteht eine Reform der Insolvenzordnung, welche am 1. Juli 2014 in Kraft tritt. Diese ermöglicht bereits nach 3 Jahren die sogenannte Restschuldbefreiung, vorausgesetzt, dass 35% aller bestehenden Forderungen bei der Insolvenzeröffnung erhalten.
Sinn und Ziel der Verbraucherinsolvenz
Die Verbraucherinsolvenz soll Menschen, die zahlungsunfähig sind oder denen die Zahlungsunfähigkeit droht, wodurch sie bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, einen Neustart ermöglichen. Im Rahmen der Insolvenz wird ein Überblick über bestehende Schulden geschaffen und somit auch Möglichkeiten, diese zu befriedigen. Dabei steht gleichermaßen im Vordergrund, dass die Lebenserhaltungskosten der insolventen Person sowie deren Familien gewährleistet sind. Durch die Restschuldbefreiung kann der Neustart in finanzieller Hinsicht sichergestellt werden.

Durch die Änderung der Insolvenzordnung im Jahr 2001 ist es auch mittelosen Menschen möglich, eine Privatinsolvenz vorzunehmen, da diese beinhaltet, dass die Verfahrenskosten in Bezug auf die Insolvenz gestundet werden können. Um jedoch einen Antrag auf Insolvenz stellen zu können, müssen verschiedene Schritte vorab in Angriff genommen werden, die eine Voraussetzung für den Antrag darstellen.
Voraussetzungen und erste Schritte zum Antrag auf Insolvenz
Der Antrag auf Insolvenz setzt grundsätzlich voraus, dass der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern während der vorangegangenen 6 Monate zuvor erfolgt ist. Diesen Einigungsversuch überlässt der Gesetzgeber nicht alleinig dem Schuldner. Stattdessen ist dieser verpflichtet, sich diesbezüglich an eine geeignete Person zu wenden. Dies kann ein Anwalt sein oder auch eine entsprechende Beratungsstelle wie z. B. die Schuldnerberatung sowie auch ein Steuerberater.

Was man als geeignete Stellen betrachtet, beschreiben die Ausführungsgesetze zur Insolvenzordnung, abgekürzt auch AGInsO. Für eine kostenpflichtige Beratung kann vorab ein Beratungsschein bei einem zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Allerdings wird ein Beratungsschein nicht grundsätzlich bewilligt, die in den meisten Bezirken durchaus kostenlose Beratungsstellen ihren Sitz haben, so dass von den Gerichten zuerst einmal auf diese verwiesen wird.

Verwandte "Verbraucherinsolvenz" Rechtsbegriffe

Insolvenzrecht, Gläubiger, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Schulden, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Nachlassinsolvenz, Privatinsolvenz, Insolvenzantrag, Insolvenzverschleppung, Pfändungstabelle, Restschuldbefreiung, Überschuldung, Bankrott, Konkurs, Unternehmensinsolvenz, Konkursverfahren, Schuldenbereinigungsplan, Sozialplan, Verfügungsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Verbraucherinsolvenz - Ihr Verbraucherinsolvenz Informationstipp

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