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Wiki zum Rechtsthema Konkursverfahren
Informationen zu Konkursverfahren
Als Konkursverfahren bezeichnete man in Deutschland bis 1999 das Insolvenzverfahren. Der Begriff gilt daher deutschlandweit als veraltet, während in Österreich und in der Schweiz der Begriff Konkursverfahren durchaus noch Verwendung findet. In Deutschland stellt das Insolvenzrecht einen Bereich des Zivilrechts dar. Das Insolvenzverfahren umschreibt das Verfahren, welches nach einem Antrag auf Insolvenz durch ein Unternehmen oder eine Privatperson eingeleitet wird. Eine Insolvenz kann grundsätzlich nur dann beantragt werden, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig oder die Zahlungsunfähigkeit droht.
Das bedeutet, dass es sich um eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit handelt, die nicht innerhalb eines absehbaren Zeitraumes zu beheben ist. Im anderen Fall würde man von einer Stockung reden, bei der kein Insolvenzverfahren in Betracht kommt. Die Insolvenz dient im Allgemeinen dazu, die durch die Zahlungsunfähigkeit erschwerte Situation aufzuschlüsseln und ggf. dafür zu sorgen, dass die Zahlungsfähigkeit des betroffenen Schuldners wiederhergestellt werden kann.
Das bedeutet, dass es sich um eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit handelt, die nicht innerhalb eines absehbaren Zeitraumes zu beheben ist. Im anderen Fall würde man von einer Stockung reden, bei der kein Insolvenzverfahren in Betracht kommt. Die Insolvenz dient im Allgemeinen dazu, die durch die Zahlungsunfähigkeit erschwerte Situation aufzuschlüsseln und ggf. dafür zu sorgen, dass die Zahlungsfähigkeit des betroffenen Schuldners wiederhergestellt werden kann.
Formen der Insolvenz
Nach Einführung des Insolvenzrechtes, welches das ursprüngliche Konkursrecht abgelöst hat, werden meist zwei verschiedene Formen des Insolvenzrechts angewandt. Hierbei handelt es sich zum einen um die Regelinsolenz und zum anderen um die Verbraucherinsolvenz, die vielen auch als Privatinsolvenz bekannt ist. Eine Regelinsolvenz kommt nur dann in Betracht, wenn eine selbstständige Tätigkeit vorgelegen hat und mindestens 20 Gläubiger berechtigten Anspruch haben. Dabei sollten die Forderungen ebenso auch aus Arbeitsverhältnissen stammen, wie beispielsweise Gehalt und Sozialversicherung.
Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, so kommt lediglich die Verbraucherinsolvenz in Frage, bei der wiederum vorausgesetzt wird, dass in einem Zeitrahmen von 6 Monaten keine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden konnte. Im Rahmen der Verbraucherinsolvenz kann der Kunde nach 6 Jahren von der Restschuld befreit werden. Ein Antrag auf vorzeitiges Beenden der Insolvenz ist nach Zahlung aller Schulden möglich.
Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, so kommt lediglich die Verbraucherinsolvenz in Frage, bei der wiederum vorausgesetzt wird, dass in einem Zeitrahmen von 6 Monaten keine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden konnte. Im Rahmen der Verbraucherinsolvenz kann der Kunde nach 6 Jahren von der Restschuld befreit werden. Ein Antrag auf vorzeitiges Beenden der Insolvenz ist nach Zahlung aller Schulden möglich.
Rechtsgrundlagen des Konkursverfahrens in der Schweiz und in Österreich
Während in Deutschland das Insolvenzrecht einen Teil des Zivilrechtes darstellt, ist das Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ein Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts und wird durch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, abgekürzt auch SchKG geregelt. Das österreichische Insolvenzrecht dagegen entspricht den Insolvenzgesetzen vom Dezember 1914, RGBl 337/1914, und damit den Richtlinien der Insolvenzordnung. Das Schweizer Recht kennt drei Formen des Insolvenzverfahrens: Konkurs, Nachlassverfahren und den Konkursaufschub.
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