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Wiki zum Rechtsthema Sozialplan

Information zum Sozialplan
In Bezug auf das Insolvenzverfahren dient der Sozialplan dem Ausgleich oder der Abschwächung von wirtschaftlichen Nachteilen im Rahmen von betrieblichen Änderungen. Wie ein Sozialplan strukturiert ist, hängt grundsätzlich von der Unternehmenssituation ab. Der Sozialplan kann daher verschiedene Inhalte haben wie beispielsweise Bereiche, die personenbezogen sind, Arbeitsplatzgarantien, Härtefallregelungen, zeitliche Angaben zu Zahlungen, Angaben in Bezug auf Sozialleistungen etc.

Der Sozialplan dient der vorrangigen Befriedigung, was bedeutet, dass Arbeitnehmer eines Unternehmens und deren Ansprüche weit höher gestellt sind als Gläubiger in Bezug auf etwaige Forderungen, so dass diese zuerst erfüllt werden und erst nachrangig die Ansprüche entsprechender Gläubiger, die keine Forderungen haben, die im Sozialplan aufgeschlüsselt sind.
Gesamtvolumen in Bezug auf den Sozialplan
Gemäß § 123 InsO kann im Rahmen der Sozialpläne ein solcher mit einem Gesamtvolumen von 2,5 der Bruttogehälter ausgestaltet werden. Dies setzt eine Berechnung voraus, bei der die einzelnen Bruttomonatsgehälter entsprechend addiert und mit 2,5 multipliziert werden. Der Sozialplan darf generell hierbei einen Drittel der Gesamtmasse umfassen, welche in anderen Fällen, ohne Sozialplan, den Gläubigern zur Verfügung gestellt würde. Ein Sozialplan kann auch den Wert von null aufweisen, wenn kein Vermögen besteht, da zuerst ein Ausgleich der Gerichts- und Verfahrenskosten erfolgen muss.
Fälligkeit der Sozialforderungen und Umsetzung des Sozialplans
Die Fälligkeit der Sozialforderungen tritt in der Regel dann ein, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Im Insolvenzverfahren gestaltet sich dies allerdings anders. Es besteht im Grunde gemäß § 123 Abs. 3 InsO für den Insolvenzverwalter die Pflicht, Abschlagszahlungen vorzunehmen, die sich auf die Sozialplanforderungen beziehen, allerdings kommt es zumeist erst Jahre später zu einem tatsächlichen Fließen der Zahlungen. Dadurch ergeben sich Nachteile für den früheren Arbeitnehmer, da diese Zahlungen bei Bemessung der Sozialleistungen anzurechnen sind.

Verwandte "Sozialplan" Rechtsbegriffe

Insolvenzrecht, Gläubiger, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Schulden, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Nachlassinsolvenz, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Insolvenzantrag, Insolvenzverschleppung, Pfändungstabelle, Restschuldbefreiung, Überschuldung, Bankrott, Konkurs, Unternehmensinsolvenz, Konkursverfahren, Schuldenbereinigungsplan, Verfügungsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Sozialplan - Ihr Sozialplan Informationstipp

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