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Wiki zum Rechtsthema Schulden

Informationen zu Schulden
Die Bezeichnung Schulden hat gemäß der deutschen Gesetzeslage, abhängig vom Rechtsbereich, verschiedene Bedeutungen. Umgangssprachlich bezeichnet man in dieser Form meist Verbindlichkeiten und somit Verpflichtungen gegenüber einer anderen natürlichen oder auch juristischen Person. Allgemein werden meist alle Verbindlichkeiten einer Person als Schulden bezeichnet. Eine Schuldnerberatung dient somit beispielsweise dazu, verschuldeten Personen bei der Lösung ihres Schuldenproblems behilflich zu sein.

Sieht man die Verwendung des Begriffes Schulden sowie auch das der Schuld an sich in einem solchen oder ähnlichen Zusammenhang, zeigt sich schnell, wie häufig der Begriff ab sich Verwendung findet. Schuld im strafrechtlichen Sinne hat allerdings mit dem eigentlichen Schuldenbegriff nichts zu tun und kommt in diesem Zusammenhang auch nicht zur Anwendung.
Definition im rechtlichen Sinne
Bezogen auf die geltende Rechtsprechung bezeichnet man als Schulden in der Regel Leistungsverpflichtungen, die ein Schuldner einer anderen Person schuldet. Der Anspruch des Gläubigers oder Leistungsempfängers kann, je nach Vertrag durch Geldzahlung abgeglichen werden oder durch eine geschuldete Leistung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nicht beide Vertragspartner gleichermaßen Schuldner und Gläubiger sein können, da beide Parteien jeweils der anderen eine vertragliche Leistung schuldig sind.
Der Begriff Schulden in Bezug auf das Zivilrecht und das Handelsrecht
Der Begriff Schulden finden sich im Bereich des Zivilrechtes relativ häufig, insbesondere in Bezug auf das Recht der Schuldverhältnisse, welches den zweiten Teil des BGB darstellt. So wird beispielsweise bei Abschluss eines Kaufvertrages die Bezeichnung Schulden für beide Parteien verwendet, da bei diesem eine gegenseitige Verpflichtung jeweils der anderen Partei gegenüber besteht. Dies kann die Lieferung von Waren sein, die eine Zahlung des Kunden voraussetzt. Darüber hinaus können in verschiedenen Zusammenhängen auch mehrere Personen Gesamtschuldner sein. Schulden bedeuten nicht ausschließlich Geld. Es kann sich ebenso auch um geschuldete Dienstleistungen oder Warenlieferungen handeln etc.

Im Handelsrecht bezeichnet der Begriff Schulden zumeist Verbindlichkeiten sowie auch Rückstellungen. Diese müssen in der Bilanz eines Kaufmannes dargestellt werden. Als bilanzierungsfähig werden Schulden betrachtet, die vermögensbelastend sind. Ebenso können sie auch eine Verpflichtung des Unternehmens darstellen, welche rechtlich oder bilanzbezogen zu betrachten sind.

Verwandte "Schulden" Rechtsbegriffe

Insolvenzrecht, Gläubiger, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Nachlassinsolvenz, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Insolvenzantrag, Insolvenzverschleppung, Pfändungstabelle, Restschuldbefreiung, Überschuldung, Bankrott, Konkurs, Unternehmensinsolvenz, Konkursverfahren, Schuldenbereinigungsplan, Sozialplan, Verfügungsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Schulden - Ihr Schulden Informationstipp

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