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Wiki zum Rechtsthema Unternehmensinsolvenz

Informationen zu Unternehmensinsolvenz
Das deutsche Rechtssystem kennt unterschiedliche Formen der Insolvenz wie die Regelinsolvenz, die Verbraucherinsolvenz und auch die Nachlassinsolvenz. Als Unternehmensinsolvenz bezeichnet man zumeist die Regelinsolvenz, da diese für Unternehmen in Betracht kommt. Im Gegensatz zur Verbraucherinsolvenz, wie sie bei natürlichen Personen in Betracht kommt, geht diese nicht mit einer möglichen Restschuldbefreiung einher.

Die Unternehmensinsolvenz strukturiert sich meist nach dem Insolvenzplanverfahren und bezieht sich überwiegend auf juristische Personen. Gemäß § 1 InsO besteht das Insolvenzverfahrensziel darin, ein Unternehmen entweder durch Sanierung oder durch Rechtsträgerübertragung zu erhalten und somit ggf. auch Arbeitsplätze. Aus diesem Ziel resultiert die Pflicht für Unternehmen, bereits bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Insolvenz zu stellen.
Insolvenzgrund und Insolvenzantrag
Zwar kann man bei drohender Zahlungsunfähigkeit bereits annehmen, dass ein Antrag auf Insolvenz gerechtfertigt wäre, jedoch ist der Antrag selbst vorrangig der erste Schritt, um die Insolvenz zu eröffnen. Dieser Antrag kann ggf. durch das Unternehmen selbst oder auch durch einen Gläubiger gestellt werden. Die Insolvenzpflicht für Unternehmen beinhaltet allerdings, dass der Antrag rechtzeitig gestellt werden muss, was bedeutet, dass absehbare Überschuldung oder die drohende Zahlungsunfähigkeit bereits den Insolvenzantrag rechtfertigen.

Wird kein Antrag auf Insolvenz gestellt, so kann dies dem insolventen Unternehmen später deutlich negativ ausgelegt werden. Die drohende Insolvenz zeigt sich bereits schon durch Forderungsausfälle gegenüber den Lieferanten sowie Arbeitsplatzbeschränkungsnotwendigkeiten gegenüber den Arbeitnehmern eines Unternehmens. Die Regelinsolvenz bzw. der Antrag auf Insolvenz setzt dabei voraus, dass die Anzahl der Gläubiger mindestens 20 beträgt und bereits Verbindlichkeiten in Bezug auf Löhne und Sozialversicherungsbeiträge bestehen.
Sanierung durch Insolvenz
Man geht bei insolventen Unternehmen aktuell davon aus, dass es im Zuge der Arbeitsplatzerhaltung sinnvoller ist, eine Sanierung durch die Insolvenz zu gewährleisten. Daher ist es gemäß der Insolvenzordnung möglich, im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung das Geschäft weiterzuführen und die Geschäftsführung geordnet zu gestalten. Man zieht also vorerst die Sanierung in Betracht, die mit Hilfe eines Insolvenzplans umgesetzt werden kann.

Hierbei werden ebenso die Verbindlichkeiten als auch etwaige Ziele ausgeführt und der Zeitraum, in dem Verbindlichkeiten befriedigt werden können und in welcher Höhe. Oft kann es durch diese Zeit zwischen Antrag und Antragsentscheidung des Gerichts dazu kommen, dass sich schlussendlich für insolvente Unternehmen gute Möglichkeiten der Reorganisation entwickeln oder absehbar werden.

Verwandte "Unternehmensinsolvenz" Rechtsbegriffe

Insolvenzrecht, Gläubiger, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Schulden, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Nachlassinsolvenz, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Insolvenzantrag, Insolvenzverschleppung, Pfändungstabelle, Restschuldbefreiung, Überschuldung, Bankrott, Konkurs, Konkursverfahren, Schuldenbereinigungsplan, Sozialplan, Verfügungsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Unternehmensinsolvenz - Ihr Unternehmensinsolvenz Informationstipp

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