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Wiki zum Rechtsthema Schuldenbereinigungsplan

Informationen zu Schuldenbereinigungsplan
Der sogenannte Schuldenbereinigungsplan ist ein Bestandteil des Insolvenzverfahrens, der bereits vor Eröffnung der eigentlichen Insolvenz zum Tragen kommt, bzw. bildet er eine der Voraussetzungen, die vor der Insolvenzeröffnung erfüllt sein müssen. Gemäß der Insolvenzverordnung kann auf Antrag die Verbraucherinsolvenz nur dann eröffnet werden, wenn belegbar ist, dass sich der Schuldner im Laufe der letzten 6 Monate um eine außergerichtliche Einigung mit den bestehenden Gläubigern bemüht hat und diese nicht zustande kommen konnte. Dies ist ein Teil des Schuldenbereinigungsplans, welcher voraussetzt, dass der Schuldner alle Gläubiger darum bittet, die aktuellen Forderungen zu beziffern. Die Gläubiger erhalten gleichermaßen Information, dass der Schuldner eine außergerichtliche Einigung wünscht.

Alle Gläubiger erhalten einen dann einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag, in dem eine Abfindungsquote genannt wird. Hierbei handelt es sich zumeist um ein monatliches Zahlungsangebot, welches über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden soll. Die Quote zeigt hierbei auf, wie hoch der Prozentanteil der, an den Schuldner gestellten Forderungen ist, der dadurch beglichen werden kann. Diese kann auch bei null liegen, wenn keine Zahlungsfähigkeit besteht. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch gilt dann als gescheitert, wenn ein Gläubiger mit dem Schuldenbereinigungsplan nicht einverstanden ist.
Rechtsgrundlagen des Schuldenbereinigungsplans
Einen Schuldenbereinigungsplan bzw. das eigentliche Schuldenbereinigungsverfahren kann grundsätzlich nicht durch den Schuldner selbst vorgenommen werden. In der Insolvenzordnung wird vorgeschrieben, dass hierzu eine dafür vorgesehene oder dazu berechtigte Stelle in Anspruch genommen werden muss wie beispielsweise eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt. Das Schuldenbereinigungsverfahren wird durch die beratende Stelle in Zusammenarbeit mit dem Gläubiger durchgeführt.

Dies ist ein notweniger Vorgang, der gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung einer Restschuldbefreiung ein Muss ist. Entsprechend § 305 Abs. 5 InsO muss dem Antrag ein Formular beigefügt sein, aus dem sich die gescheiterte Einigung mit den Gläubigern ergibt. Diese Bescheinigung kann durch die beratende Stelle oder den beratenden Anwalt erteilt werden.
Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan entspricht nicht dem außergerichtlichen
Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan bezieht sich dagegen auf das gerichtliche Entschuldungsverfahren und entspricht nicht dem außergerichtlichen Einigungsversuch, so dass er anders gestaltet sein kann. Insolvenzgerichte erwarten jedoch das Vorlegen beider Schuldenbereinigungspläne gemäߧ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO, um die gegebenen Änderungen nachvollziehen zu können.

Verwandte "Schuldenbereinigungsplan" Rechtsbegriffe

Insolvenzrecht, Gläubiger, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Schulden, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Nachlassinsolvenz, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Insolvenzantrag, Insolvenzverschleppung, Pfändungstabelle, Restschuldbefreiung, Überschuldung, Bankrott, Konkurs, Unternehmensinsolvenz, Konkursverfahren, Sozialplan, Verfügungsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Schuldenbereinigungsplan - Ihr Schuldenbereinigungsplan Informationstipp

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