Urteile zum Schlagwort IT- Und Medienrecht
I. Gegen die Schuldnerin wird wegen Verstoßes gegen das durch Beschluss vom 21. Oktober 2009 ausgesprochene Verbot,
in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Online-Dienstes www. r...com die Tonaufnahmen des Albums "S.B." der Musikgruppe „K..“ öffentlich zugänglich zu machen,
ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden ...
Auf die Berufung der Antragsgegner wird das am 21.03.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 19/07 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die einstweilige Verfügung vom 15.01.2007 wird bestätigt, soweit damit Folgendes angeordnet worden ist:
Die Antragsgegner haben es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung ...
I. Die einstweilige Verfügung vom 28.12.2009 wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Die einstweilige Verfügung ist zu bestätigen (§§ 936, 925 Abs. 2 ZPO). Der ihrem Erlass zu Grunde liegende Antrag erweist sich auch nach mündlicher Verhandlung als zulässig und begründet. Die Antragstellerin hat das Vorliegen der tatsächlichen ...
Der Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
die Musikaufnahmen „F“ und „P“ des Künstlers „'B“ auf einem Computer für den Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen über das Internet ...
a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in mit Verbrauchern über die Internethandelsplattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden, hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand: "[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und ...
Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann. Die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 5. Zivilsenat, vom 25. Juli ...
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig - Kammer für Handelssachen - vom 14.05.2009 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. I.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, dem Kläger vorprozessual entstandene Anwaltskosten für eine ...
Die Registrierung der Domain www.stadwerke-uetersen.de stellt eine unberechtigte Anmaßung des Namens eines erst nach der Registrierung gegründeten namensgleichen kommunalen Versorgungsunternehmens dar, wenn sie lediglich dem Ziel dient, eine verkaufbare Vorratsdomain zu erlangen. Gibt der Domaininhaber an, „zu einem späteren Zeitpunkt die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke im Internet“ ...
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klage ist zulässig. Insbesondere steht der ...
1. Die Beklagte wird unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monate, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,- EUR; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre, Ordnungshaft zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten) verurteilt, ...
Die AGB-Klausel “Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht” ist unwirksam. Sie stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 4 Nr. 11 UWG dar.
Einsender: Uwe Heichel I. Die Berufung der Beklagten gegen Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz - ...
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die zulässige Klage ist unbegründet.
Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung eines Dienstlohns nicht gemäß § 611 BGB zu.
Ein etwaiger zwischen den Parteien zustande gekommener Vertrag ist jedenfalls wirksam von der Beklagten ...
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 54,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29.05.2008 zu bezahlen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die zulässige Klage ist begründet. Da sich der Beklagte trotzt Aufforderung durch das Gericht unter Hinweis auf die Folgen ...
Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.09.2009 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 20/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen. I.
Am 28.11.2006 verpflichtete sich der Beklagte gegenüber der Klägerin bei Meidung ...
Die Berufung gegen das am 13.01.2009 verkündete Teilurteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt wird unter Abweisung der Widerklage auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit ...
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. September 2007 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Revision einschließlich der Kosten des Verfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union werden der Beklag- ten auferlegt.
Von Rechts wegen Der Kläger ist ein Verbraucherverband, der in die gemäß § 4 des ...
Die Berufung der Verfügungsklagerin gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 29.04.2010. Az. 1 HKO 62/10, wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Verfügungsklägerin macht wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber der Verfügungsbeklagten geltend, die deren Widerrufsbelehrung bzw. Geschäftsbedingungen beim ...
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. November 2009, Az. 2-21 O 139/09, wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung in der Hauptsache durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,‑ € pro Domainname und hinsichtlich der ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.04.2009 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.419,19 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. August 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden ...
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 03.03.2009 - 4 O 363/08 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert:
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung ...