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Urteile zum Schlagwort IT- Und Medienrecht
Der Verfügungsantrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung ...
I. Den Beklagten zu 1) bis 6) wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden. Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) verboten, 1. Software gegenüber Verbrauchern gegen ...
Das am 24.03.2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrags abwenden, ...
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin fordert von der Beklagten Unterlassung einer Äußerung im Rahmen einer Internetveröffentlichung. Die Parteien bieten jeweils Dienstleistungen auf dem Gebiet des Coaching an. ...
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 22.04.2010 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfügungsverfahrens trägt der Antragsteller. I. Die Antragsteller begehrt die Untersagung der bestimmter Äußerungen durch den Antragsgegner. Der Antragsteller ist Rechtsanwalt und auf dem Gebiet des Presserechts tätig. Der Antragsgegner betreibt Internetseiten unter ...
Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 1. dem Grunde nach verpflichtet ist, dem Kläger zu 1. Schadensersatz für die Verletzung der Nutzungsrechte aus der Domain "...de" zu leisten. Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1 und 2 dem Grunde nach verpflichtet sind, dem Kläger Schadensersatz für die Verletzung der Nutzungsrechte aus der Domain "...de" zu leisten. Die weitergehende ...
Erschwert oder verhindert jemand die Nutzung der Markenrechte einer GbR im Internet durch die Blockade ihrer Internet-Adressen so begeht er dadurch keine Namens- oder Markenrechtsverletzung, sondern eine allgemeine zivilrechtliche Rechtsverletzung, welche bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen im übrigen Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB auslösen kann. Auf die Berufung der ...
Wer sich gegenüber einer ausländischen Firma generell bereit erklärt, für von dieser massenweise zu registrierende de-Domains als sog. „administrativer Ansprechpartner“ (Admin-C) zu fungieren, haftet für hierdurch bewirkte Rechtsverletzungen nur, wenn er Prüfungspflichten verletzt hat. Solche Prüfungspflichten sind beschränkt auf sich aufdrängende oder offenkundige ...
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, ZK 8, vom 19.12.2008 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Berufung. I. Die Antragstellerin gehört zu den führenden deutschen Tonträgerherstellern. Die Antragsgegnerin ist ein Unternehmen der Telekommunikationsbranche. Sie ist unter anderem als Zugangsvermittlerin zum Internet tätig. Sie ...
I. Dem Antragsgegner wird im Wege einer einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € ...
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 6. Januar 2010 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2/6 O 556/09) wird zurückgewiesen. Die Verfügungsbeklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. I. Die Verfügungsklägerin entwickelt und vertreibt Computerprogramme. Dazu gehört auch das Programmpaket “X ...”, welches u.a. ...
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.9.2008, Az. 308 O 42/06, abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. II. Die Kosten beider Instanzen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des ...
I. Im Wege einer einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – wird den Antragsgegnern bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungs¬haft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Hinblick auf die Antragsgegnerin zu 1. ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 10 - vom 9.4.2009 teilweise geändert : Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren ...
1. Die einstweilige Verfügung vom 27. August 2009 wird bestätigt. 2. Die Antragsgegnerin hat die weiteten Kosten des Verfahrens zu tragen. Die einstweilige Verfügung vom 27. August 2009 ist zu bestätigen, weil sie zu Recht ergangen ist (§§ 936, 925 ZPO). Denn dem Antragsteller steht als Betroffenem der Berichterstattung in der "..."-Zeitung vom 26. August 2009 gegen die ...
1. Der Antrag der Antragstellerin vom 7. August 2009 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in ...
I.Die einstweilige Verfügung vom 07.07.2009 wird bestätigt. II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Die einstweilige Verfügung ist zu bestätigen. I. Dem Antragsteller steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB (analog) i.V.m. § 185 StGB zu. Die angegriffene Äußerung ist eine Beleidigung und der Antragsteller kann ...
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten u.a. von der Verbindlichkeit aus der Kostennote Nr. 0901841 vom 25. September 2009 in Höhe von 46,41 € freizustellen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe ...
1) Angebote im Internet (hier Hausgewinnspiel) stellen ein dem Rundfunk vergleichbares Telemedium dar, auf welches § 8a RStV Anwendung findet.2) Bei einem Angebot auf einer Internet-Homepage an Nutzerinnen/Nutzer, nach Zahlung einer Teilnahmegebühr an Quizfragen teilzunehmen, um bei richtiger Beantwortung ein Haus oder einen Warenpreis gewinnen zu können, handelt es sich um ein Gewinnspiel. ...
Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 3. März 2010 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsrechtszugs hat der Kläger zu tragen. Von Rechts wegen. Die Beklagte bietet Telekommunikationsleistungen an. Im Mai 2007 stellte sie aufgrund eines entsprechenden Vertrags mit dem Kläger einen DSL-Anschluss her, über den dieser an seinem ...

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