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Urteile zum Schlagwort IT- Und Medienrecht
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. Dezember 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam - 8 O 458/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils ...
Auf die Berufung der Antragsgegner wird das Urteil des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 8 - vom 12.12.2008 geändert: Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 31.10.2008 wird vollständig aufgehoben und der Verfügungsantrag vom 29.10.2008 abgewiesen. Die Berufung der Antragstellerin wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden ...
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 203 O 171/10 - vom 21.9.2010 abgeändert: Die Verwendung von Verkehrsdaten zur Erteilung der Auskunft, wel-chen Nutzern die in der Anlage Ast 1 zum Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.6.2010 - 203 O 171/10 - aufgeführten IP-Adressen lfd. Nummern 67 bis 168 (betreffend ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Juli 2008 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Klage mit dem Unterlassungsantrag und mit dem Antrag auf Erstattung der Abmahnkosten (325,90 € zuzüglich Zinsen) abgewiesen hat. Im Umfang der ...
I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollziehen an dem Director, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern im Internet die entgeltliche Nutzung einer Datenbank zum Zwecke des ...
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin nimmt den Beklagten ...
Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 391/09, vom 15.1.2010 werden zurückgewiesen. Von den Kosten der Berufung trägt die Klägerin 72%, die Beklagte 28%. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht ...
I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 04.01.2010 abgeändert und folgende einstweilige Verfügung erlassen: Einstweilige Verfügung Die Antragsgegner haben es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten ...
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Und beschließt: Der Streitwert wird auf € 150.000,- festgesetzt. Die Klägerin ist Marktführerin bei der Herstellung von Fertigmenüs, die im Regelfall als warme Mahlzeiten für ...
1. Auch in der Verbreitung einer echten Frage kann die Äußerung eines Verdachts liegen, auf die die Grundsätze über die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung Anwendung finden.2. Die Anforderungen, die für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung entwickelt worden sind, dienen dem Zweck, den Betroffenen vor einer Vorverurteilung durch die Medien im Sinne der Verhängung ...
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 17.06.2010 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg und der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 05.03.2010 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. ...
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung des Beklagten auf der von ihm betriebenen Internetseite www.anonym1.de. Der Kläger wendet sich gegen eine ...
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 08.09.2009 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller nach einem Streitwert von € 10.000.- zur Last. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zurückzuweisen. Dem Antragsteller steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht zu. Bei der der angegriffenen Äußerung ...
Die Berufung der Antragsgegner gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 902/05, vom 7.2.2006 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegner tragen die Kosten der Berufung. 1. Mit der Berufung wenden sich die Antragsgegner gegen ein Urteil, welches eine einstweilige Verfügung bestätigt hat, mit der ihnen verboten worden ist, in Bezug auf den Antragsteller zu behaupten: ...
I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar und beschließt: Der Streitwert wird auf € 20.000,- festgesetzt. I. Die zulässige Klage ist unbegründet. Dem Kläger steht gegen die Beklagte weder ein Anspruch auf Zahlung ...
1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines von dem Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes - und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, den Namen ...
1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 3.12.2009 - 3 O 2782/09 EV - aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfügungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin. 3. Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 20.000,00 EUR festgesetzt. I. Von der Darstellung des Tatbestandes wird ...
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung des Beklagten auf der von ihm betriebenen Internetseite www.anonym1.de. Der Kläger wendet sich gegen eine ...
I. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I vom 26.05.2009 wird aufrecht erhalten. II. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. IV. Der Streitwert wird auf EUR 10.000,00 festgesetzt. I. Die einstweilige Verfügung vom 26.5.2009 ...
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. Januar 2009 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag der Antragstellerin, der Antragsgegnerinim Wege einstweiliger Anordnung zu untersagen, vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren erster Instanz gegen sie Maßnahmen wegen des Unterlassens der Vorhaltung von Anlagen zur Vorratsdatenspeicherung einzuleiten, wird ...

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