Urteile zum Schlagwort IT- Und Medienrecht
I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall ...
I. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt,
es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes – und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre),
zu unterlassen, ...
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 19. Juni 2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve geändert und wie folgt neu gefasst:
1. Den Antragsgegnern wird untersagt,
a) im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs per E-Mail-Sendung gegenüber Dritten für Internetportale zu werben oder werben zu lassen, ohne dass die Einwilligung der Dritten ...
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 555,60 € (i. W.: fünfhundertfünfundfünfzig 60/100 EURO) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.06.2008 zu zahlen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die zulässige Klage ist begründet.
Der Klägerin steht die geltend ...
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 06.11.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Verfügungsklägerin auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin beanstandet einen Internetauftritt der Verfügungsbeklagten. In diesem ...
Der Antrag der Antragstellers vom 25.5.2009 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt RA Dr. S. wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung ist zurückzuweisen. Die beabsichtigte Klage hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO).
Da die Antragsgegnerin – jedenfalls soweit es die hier in Rede ...
Die Gehörsrüge des Beklagten gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 11. Zivilsenat, vom 13. November 2009 (Az.: 11 U 100/09) wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe:
Die gemäß § 321a ZPO erhobene Gehörsrüge des Beklagten ist statthaft; sie ist auch innerhalb der zweiwöchigen Notfrist des § 321a Abs. 2 Satz 2 ZPO erhoben ...
Die Beklagte wird verurteilt, in die Löschung der Internet-Domain www. s..-u...de einzuwilligen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden Schaden zu ersetzen, der dieser durch das Reservierthalten der Domain www. s..-u...de durch die Beklagte seit dem ...2008 entstanden ist und/oder zukünftig noch entstehen wird.
Die Beklagte trägt die Kosten des ...
I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 (sechs) Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,-- EURO; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 (zwei) Jahre)
zu unterlassen, ...
Die einstweilige Verfügung vom 23.06.2009 wird bestätigt.
Die weiteren Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungsbeklagten auferlegt. II.
Die einstweilige Verfügung war zu bestätigen, denn der auf ihren Erlass gerichtete Antrag ist auch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch insofern weiterhin zulässig und begründet.
1.
Der Antrag ist zulässig.
Das ...
Bei der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte. Dies beruht auf der Erwägung, dass derjenige, der ausschließliche Rechte anderer verletzt, nicht besser stehen soll, als er im Falle einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch ...
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 17.06.2009 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27.05.2009 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt 10.000,-- €.
Der Streitwert für das Verfahren vor dem Landgericht wird auf 10.000,00 € festgesetzt. I.
Die ...
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 868/05, vom 9.6.2006 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.510,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 18.11.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Revision ...
Die einstweilige Verfügung vom 06.11.2009 wird bestätigt.
Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt. Auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten war die einstweilige Verfügung vom 06.11.2009 auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dies führte zu ihrer Bestätigung.
I.
Das Landgericht Köln ist gem. § 32 ZPO örtlich zuständig, als Gerichtsstand ...
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen zu 1) bis 4) zu gleichen Teilen 2.180,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten zu 37 % und den Klägerinnen zu je 15,75 % auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. ...
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Mai 2009 verkündete Grundurteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 811/08 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils ...
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 305,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 03.05.2009 zu zahlen, die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt 63% der Kosten des Rechtsstreits, der Beklagte zu 37%.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Berufung wird zugelassen. Die Klage hat ...
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Die Klage ist abzuweisen. Denn der Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG auf Unterlassung der Öffentlichen Zugänglichmachung der ...
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Kiel vom 25. September 2009 geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beteiligten wird gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft zu erteilen über Namen und Anschriften der Nutzer, denen die nachfolgend aufgeführten IP-Adressen zu den angegebenen Zeitpunkten (Zeitzone CEST) am 9. August ...
1. Die Berufung der Beklagten gegen das urteil des Landgerichts Leipzig vom 22.05.2009, Az. 5 O 2742/08, wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die ...