Urteile zum Schlagwort Strafrecht
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 6. Juni 2000 im Ausspruch über die Vollstreckungsreihenfolge aufgehoben, soweit der Vorwegvollzug von einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden ist.
Die weitergehende Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 24. September 1999 mit den Feststellungen aufgehoben.
2.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betrugs zu einer ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 9. April 2001 aufgehoben, soweit die erkannte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und angeordnet worden ist, daß von der erlittenen Untersuchungshaft ein Zeitraum von einem Monat auf die verhängte Freiheitsstrafe nicht angerechnet wird; diese Anordnung und die Strafaussetzung zur Bewährung ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 25. Mai 2000 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen ...
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 18. Dezember 2000 wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten durch die Revision entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Von Rechts wegen. Das Landgericht hat den Angeklagten - einen Rechtsanwalt - vom Vorwurf der Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage ...
Die Anträge des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 23. Februar 2000 werden auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Aus dem Inhalt der Schriftsätze des Verteidigers des Angeklagten vom 31. Juli 2000, 14. Dezember ...
1.
Der Antrag des Angeklagten, ihm nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 16. Oktober 2000 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird als unzulässig verworfen.
2.
Der Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts wird als unbegründet verworfen. 1. Der Angeklagte ist durch Urteil des Landgerichts ...
1.
Das Verfahren wird gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall B. II. 11 der Urteilsgründe wegen gewerbsmäßiger Hehlerei verurteilt worden ist; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.
2.
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 22. Mai 2001 wird als unbegründet ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. Mai 2000 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Brandstiftung in Tateinheit mit ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 1. August 2000 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung zur Frage der Unterbringung des Angeklagten R. -C. in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine ...
Auf die Revisionen der Angeklagten L , I , S und B wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 22. Februar 1999 nach § 349 Abs. 4 StPO in den Strafaussprüchen gegen diese Angeklagten aufgehoben.
Die weitergehenden Revisionen werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der ...
1. a) Der Angeklagte H. wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 14. Februar 2000 in den vorigen Stand wiedereingesetzt.
Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte H. .
Damit ist der Beschluß des Landgerichts Kleve vom 4. Mai 2000, mit dem die Revision des Angeklagten H. als unzulässig ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 27. November 2000 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß der Angeklagte des Menschenhandels und des schweren Menschenhandels schuldig ist. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "Menschenhandels (§ 181 Nr. 1 StGB a.F.) und (...) Menschenhandels (§ 181 Nr. 1 StGB a.F.) oder (...) schweren ...
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 9. August 2000 a) im Schuldspruch dahin abgeändert, daß die Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt werden, b) im Strafausspruch mit den ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 25. Januar 2001 sowie seine sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung dieses Urteils werden als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Rechtsmittel und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1.
Die Revision ist ...
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 20. März 2000 werden verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen. Die Nebenkläger haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen.
Von Rechts wegen. Das ...
1.
Das Verfahren wird gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden ist. Insoweit werden die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt.
2.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts ...
1.
Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Januar 2001 wird verworfen.
2.
Die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil wird nach § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen.
3.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Rechtsbehelfe zu tragen. Das ...
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. November 1999 nach § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben.
Die Angeklagte wird freigesprochen.
Ihre notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung ...
Es wird festgestellt, daß sich Frau Emine K. dem Verfahren wirksam als Nebenklägerin angeschlossen hat. Das Landgericht hat den Angeklagten am 12. Februar 2001 wegen Totschlags in Tateinheit mit dem Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe verurteilt. Mit Schriftsatz vom 2. März 2001, eingegangen beim Landgericht Wuppertal am 6. März 2001, hat Frau Emine K. , die Tochter des ...
















