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Wiki zum Rechtsthema Arbeitsrecht

Informationen zum Arbeitsrecht
Der Begriff Arbeitsrecht findet seine Zuständigkeit in allen Rechtsbeziehungen, die sich auf Arbeitnehmer, Arbeitnehmerorganisationen, auf Arbeitgeber und auch Arbeitgeberverbände beziehen. Im Arbeitsrecht werden eine Vielzahl von Schutzvorschriften für Angestellte und Arbeiter ebenso in regulären Beschäftigungen wie auch in Ausbildungen, in Teilzeitarbeit und auch in Heimarbeit geregelt. Seit Ende des 19. Jahrhunderts hat sich das Arbeitsrecht als Teil des Privatrechtes nach und nach zu einem eigenen Sonderrechtsgebiet entwickelt.

Allerdings sind auch in der heutigen Zeit viele Regelungen noch immer unsystematisch in verschiedenen Rechtsgebieten verteilt, auch wenn durch den Einigungsvertrag im Grunde eine zusammenfassende und damit einheitliche Regelung der Gesetze vorgesehen war. Darüber hinaus findet man im Arbeitsrecht Normen, deren Abfassung so abstrakt ist, dass die den Arbeitsgerichten bei der Entscheidung eine noch wichtigere Bedeutung zukommt, als dies in anderen Rechtsgebieten der Fall ist.
Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht
Bezogen auf das Arbeitsrecht wird grundsätzlich zwischen Individualarbeitsrecht auf der einen Seite und dem Kollektivarbeitsrecht auf der anderen unterschieden. Die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird im Individualarbeitsrecht geregelt. Dieses bezieht sich auf verschiedene Sachverhalte, die sich nicht alleinig aus einem bestehende Arbeitsverhältnis ergeben, sondern bereits dann, wenn sich ein solches anbahnt, beispielsweise beim Bewerbungsgespräch oder auch den Fahrkosten, sowie auch auf Sachverhalte, die durch das Beenden eines Arbeitsverhältnisses entstehen könne und damit beispielsweise die Verschwiegenheitspflicht, das Arbeitszeugnis und auch Wettbewerbsverbot.

Natürlich ergeben sich auch insbesondere während eines bestehenden Arbeitsverhältnis unterschiedliche juristische Konflikte entstehen wie beispielsweise durch eine Weisung, die der Arbeitgeber erteilt, eine Versetzung, eine Urlaubsablehnung oder auch eine Abmahnung, die in den meisten Fällen dann erfolgt, wenn sich ein Arbeitnehmer nicht korrekt verhalten hat. Darüber hinaus spielen in der aktuellen Zeit auch Mobbing und Bossing eine immer mehr an Bedeutung gewinnende Rollen.

Das Kollektivarbeitsrecht bezieht sich auf das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretern wie beispielsweise Gewerkschaften. Somit werden hier nicht nur die Belange einzelner Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, sondern ebenso auch die ganze Gruppen. Das Kollektivarbeitsrecht enthält u. a. Regeln, die sich auf den Tarifvertrag beziehen, auf das Streikrecht in Form des Tarifvertragsgesetzes, auf Betriebsvereinbarungen und die Mitbestimmung des Betriebsrates in Form des Betriebsverfassungsgesetzes, etc.

Das Arbeitsrecht hat grundsätzlich das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Ausgangspunkt und basiert grundsätzlich auf einem Vertrag oder auch besonderem Dienstvertrag, der als Arbeitsvertrag bezeichnet wird.

Bezogen auf den Arbeitsvertrag finden die §§ 611ff Anwendung sowie auch das Bürgerliche Gesetzbuch, abgekürzt BGB und eine Vielzahl von Sondergesetzten wie beispielsweise:
  • Grundgesetz, abgekürzt GG
  • Bürgerliche Gesetzbuch, abkürzt BGB
  • Kündigungsschutzgesetz, abgekürzt KSchG
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz, abgekürzt TzBfG
  • Heimarbeitsgesetz, abgekürzt HeimarbeitsG
  • Bundesurlaubsgesetz, abgekürzt BurlG
  • Entgeltfortzahlungsgesetz, abgekürzt EntgFG
  • Arbeitszeitgesetz, abgekürzt ArbZG
  • Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, abgekürzt AGG
  • Betriebsverfassungsgesetz, abgekürzt BetrVG
  • Tarifvertragsgesetz, abgekürzt TVG
  • Mitbestimmungsgesetz, abgekürzt MitbestG
  • Altersteilzeitgesetz, abgekürzt AltTZG
  • Arbeitnehmerentsendegesetz, abgekürzt AentG
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, abgekürzt AÃœG
  • Arbeitsschutzgesetz, abgekürzt ArbSchG
  • Arbeitsplatzschutzgesetz, abgekürzt ArbPlSchG
  • Mutterschutzgesetz, abgekürzt MuSchG
  • Sozialgesetzbuch IX, auch als SGB IX – Schwerbehindertenrecht bezeichnet
Darüber hinaus fallen auch EU-Richtlinien, auch Europarecht genannt, sowie Tarifvertragsbestimmungen nach Branche oder Einzelunternehmen und auch Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen in den Bereich des Arbeitsrechts.

Die betriebliche Übung oder auch Betriebsübung stellt allerdings eine eigene Rechtsquelle dar, die sich u. a. auch auf Sonderzahlungen, auch Gratifikationen genannt, bezieht. Aufgrund dieser Regelung entsteht ein Arbeitnehmeranspruch auf im Grunde freiwillig vom Arbeitnehmer geleistete Prämien wie beispielsweise Anwesenheitsprämie oder auch Weihnachtsgeld. Dieser Anspruch basiert auf dem schutzwürdigen Vertrauen des Arbeitnehmers auf den Erhalt des Bonus, wenn dieser bereits mehrfach ohne Unterbrechung und in gleicher Form vorbehaltslos durch den Arbeitgeber gezahlt wurde. Liegt eine solche betriebliche Übung vor, so kann diese nur dann beseitigt werden, wenn ein einen Änderungsvertrag oder eine Änderungskündigung vorgenommen wird.
Zuständigkeit Arbeitsgerichtsbarkeit
Aufgrund der besonderen Bedeutung, die dem Arbeitsrecht im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zukommt, findet sich für arbeitsrechtliche Belange ein eigener Gerichtszweig: die Arbeitsgerichtsbarkeit. Die erste Instanz eines arbeitsrechtlichen Konfliktes ist das Arbeitsgericht, abgekürzt auch AG, in zweiten Instanz dann das Landesarbeitsgericht, kurz auch LAG und zuletzt dann das Bundesarbeitsgericht oder auch BAG in Leipzig. In dem Fall, dass jemand der Ansicht ist, durch das Urteil der Arbeitsgerichte in seinen Verfassungsrechten verletzt worden zu sein, hat er die Möglichkeit, sein Recht durch das Bundesverfassungsgericht, abgekürzt BVerfG, klären zu lassen.

Die gesetzlichen Regelungen, welche sich auf das Verfahren der Arbeitsgerichte beziehen, sind vor allem in der Zivilprozessordnung, kurz ZPO, im Gerichtskostengesetz oder auch GKG und im Arbeitsgerichtsgesetz, abgekürzt ArbGG, geregelt.

Verwandte "Arbeitsrecht" Rechtsbegriffe

Abfindung, Arbeitsunfall, Aufhebungsvertrag, Dienstvertrag, Kündigungsschutz, Zeitarbeit, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Ausbildung, Elternzeit, Mobbing, Altersteilzeit, Arbeitszeugnis, Betriebsrat, Kündigung, Probezeit, Abfindungsrechner, Gehaltsrechner, Warnstreik, Zeugniskorrektur, Urlaub, Nebentätigkeit, Kündigungsfristen, Betriebsverfassungsrecht, Berufsausbildung, Befristung, Teilzeit, Versetzung, Betriebsübergang, Eingruppierung, Umgruppierung, Einigungsstelle, Beschlussverfahren, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Interessenausgleich
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