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Wiki zum Rechtsthema Nebentätigkeit

Informationen zur Nebentätigkeit
Als Nebentätigkeit wird jede Tätigkeit des Arbeitnehmers zusätzlich zu seiner Arbeit für seinen Hauptarbeitgeber bezeichnet, so beispielsweise:
  • Tätigkeiten bei einem anderen Arbeitgeber
  • eine zweite Tätigkeit beim Hauptarbeitgeber
  • im Rahmen eines Dienst- bzw. Werkvertrags getätigte selbständige Nebenbeschäftigung
  • unentgeltliche bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten.
Rechtsgrundlage
Gemäß Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, eine Nebentätigkeit auszuüben. Als Voraussetzung für das Ausüben einer Nebentätigkeit muss gewährleistet sein, dass die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Außerdem darf keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers in Bezug auf seine Haupttätigkeit durch die Nebentätigkeit erfolgen. Auch sind Interessen- und Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit zu verhindern.

Regelungen zur Nebentätigkeit sind in Deutschland in unterschiedlichen Gesetzen und Vereinbarungen verankert, so zum Beispiel:
  • im Gesetz über Teilzeitarbeit
  • im Gesetz über befristete Arbeitsverträge
  • im Arbeitszeitgesetz
  • in Tarifverträgen
  • in Betriebsvereinbarungen
  • in Individualabreden
  • im Sozialversicherungsrecht
  • im Steuerrecht.
Außerdem gelten für Beamte Regelungen aus:
  • dem Bundesbeamtengesetz
  • dem Beamtenstatusgesetz
  • der Bundesnebentätigkeitsverordnung.
Soldaten unterliegen bei der Ausübung einer Nebentätigkeit dem § 20 Soldatengesetz und dem Nebentätigkeitserlass des Bundesministeriums der Verteidigung. Grundsätzlich dürfen Beamte, Richter und Soldaten nur einer vom Dienstherren genehmigten Nebentätigkeit nachgehen. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist eine Nebentätigkeit seit Inkrafttreten des TvöD/TV-L am 01. Oktober 2005 nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern muss nur angezeigt werden, wobei auch diese Pflicht hinfällig ist, sobald die Nebentätigkeit unentgeltlich erfolgt.

Verwandte "Nebentätigkeit" Rechtsbegriffe

Arbeitsrecht, Abfindung, Arbeitsunfall, Aufhebungsvertrag, Dienstvertrag, Kündigungsschutz, Zeitarbeit, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Ausbildung, Elternzeit, Mobbing, Altersteilzeit, Arbeitszeugnis, Betriebsrat, Kündigung, Probezeit, Abfindungsrechner, Gehaltsrechner, Warnstreik, Zeugniskorrektur, Urlaub, Kündigungsfristen, Betriebsverfassungsrecht, Berufsausbildung, Befristung, Teilzeit, Versetzung, Betriebsübergang, Eingruppierung, Umgruppierung, Einigungsstelle, Beschlussverfahren, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Interessenausgleich
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Nebentätigkeit - Ihr Nebentätigkeit Informationstipp

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