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Wiki zum Rechtsthema Nebentätigkeit
Informationen zur Nebentätigkeit
Als Nebentätigkeit wird jede Tätigkeit des Arbeitnehmers zusätzlich zu seiner Arbeit für seinen Hauptarbeitgeber bezeichnet, so beispielsweise:
- Tätigkeiten bei einem anderen Arbeitgeber
- eine zweite Tätigkeit beim Hauptarbeitgeber
- im Rahmen eines Dienst- bzw. Werkvertrags getätigte selbständige Nebenbeschäftigung
- unentgeltliche bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten.
Rechtsgrundlage
Gemäß Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, eine Nebentätigkeit auszuüben. Als Voraussetzung für das Ausüben einer Nebentätigkeit muss gewährleistet sein, dass die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Außerdem darf keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers in Bezug auf seine Haupttätigkeit durch die Nebentätigkeit erfolgen. Auch sind Interessen- und Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit zu verhindern.
Regelungen zur Nebentätigkeit sind in Deutschland in unterschiedlichen Gesetzen und Vereinbarungen verankert, so zum Beispiel:
Regelungen zur Nebentätigkeit sind in Deutschland in unterschiedlichen Gesetzen und Vereinbarungen verankert, so zum Beispiel:
- im Gesetz über Teilzeitarbeit
- im Gesetz über befristete Arbeitsverträge
- im Arbeitszeitgesetz
- in Tarifverträgen
- in Betriebsvereinbarungen
- in Individualabreden
- im Sozialversicherungsrecht
- im Steuerrecht.
- dem Bundesbeamtengesetz
- dem Beamtenstatusgesetz
- der Bundesnebentätigkeitsverordnung.
Verwandte "Nebentätigkeit" Rechtsbegriffe
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