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Wiki zum Rechtsthema Arbeitsunfall

Informationen zum Arbeitsunfall
Der Arbeitsunfall ist als Versicherungsfall durch die gesetzliche Unfallversicherung geregelt. Zu unterscheiden ist der Arbeitsunfall von den Freizeit-, Sport- und Verkehrsunfällen, welche keinen Bezug zu einer beruflichen, also versicherten Tätigkeit aufweisen. Als Arbeitsunfall gilt ein Unfall, welcher durch eine versicherte Tätigkeit hervorgerufen, aber nicht beabsichtigt wurde.

Eine rechtliche Prüfung ist im § 8 SGB VII verankert und beinhaltet folgende Gesichtspunkte:
  1. Vorliegen einer versicherten Tätigkeit (Tätigkeit selbst und der zusammenhängende unmittelbare Weg zur und von der Tätigkeit)

  2. Vorliegen einer tatsächlichen Verrichtung im Bereich der versicherten Tätigkeit

  3. Bestehen eines inneren Zusammenhangs zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall (Trennung der eigenwirtschaftlichen und betrieblichen Gefahr)

  4. Ereignen eines Unfalls: zeitliche begrenztes, von außen auf den Körper wirkendes Geschehnis, welches einen Gesundheitsschaden nach sich zieht bzw. zum Tode führt

  5. Verursacher des Unfalls ist die versicherte Tätigkeit

  6. Vorliegen eines Gesundheitsschadens

  7. Eintreten eines Gesundheitsschadens oder des Todes als wesentliche Ursache des Unfalls

  8. Orientierung des Umfangs des Anspruchs am eingetretenen Schaden
Wegeunfall
Neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit zählt auch der direkte Weg zur Arbeit und wieder nach Hause zum Bereich der versicherten Tätigkeit. Steht ein Unfall in Zusammenhang mit diesem Weg, wird er als Wegeunfall bezeichnet, wobei nur dann ein Wegeunfall vorliegt, wenn der direkte, als sinnvoll erachtete Weg zur Arbeit gewählt wurde. Der Wegeunfall wird ausgeschlossen, sobald eine Unterbrechung bzw. ein Umweg des direkten Weges erfolgt. Wird der Weg unterbrochen, aber innerhalb von zwei Stunden wieder aufgenommen, tritt unter Umständen der Versicherungsschutz wieder ein.

Auch unter Versicherungsschutz stehen Fahrgemeinschaften und genutzte Umwege aufgrund er Unterbringung im Haushalt des Versicherten lebender Kinder in eine Betreuungseinrichtung. Der sogenannte Abweg hingegen unterliegt nicht mehr der Versicherung. Arbeitgeberverbände streben allerdings seit Jahren an, dass der Wegeunfall nicht mehr als Arbeitsunfall geltend gemacht werden kann, um so eine erheblicher Verringerung der Beiträge zur Unfallversicherung zu erzielen.

Verwandte "Arbeitsunfall" Rechtsbegriffe

Arbeitsrecht, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Dienstvertrag, Kündigungsschutz, Zeitarbeit, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Ausbildung, Elternzeit, Mobbing, Altersteilzeit, Arbeitszeugnis, Betriebsrat, Kündigung, Probezeit, Abfindungsrechner, Gehaltsrechner, Warnstreik, Zeugniskorrektur, Urlaub, Nebentätigkeit, Kündigungsfristen, Betriebsverfassungsrecht, Berufsausbildung, Befristung, Teilzeit, Versetzung, Betriebsübergang, Eingruppierung, Umgruppierung, Einigungsstelle, Beschlussverfahren, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Interessenausgleich
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Arbeitsunfall - Ihr Arbeitsunfall Informationstipp

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