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Wiki zum Rechtsthema Arbeitszeugnis
Informationen zum Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde über ein Dienstverhältnis, welche vom Arbeitgeber erstellt wird. Von einem einfachen Arbeitszeugnis spricht man, wenn lediglich alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen bezüglich des Inhalts gegeben sind und nur Personalien sowie Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung aufgeführt sind, aber keine Wertung erfolgt.
Im Gegensatz dazu beurteilt ein Arbeitgeber in einem qualifizierten Arbeitszeugnis zusätzlich noch die Arbeitsleistung, die Qualifikation und das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers.
Dieses sogenannte Endzeugnis erhält der Arbeitnehmer, wenn er das Unternehmen verlässt. Wird das Unternehmen nicht verlassen, aber liegt ein anderer wichtiger Grund vor, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein sogenanntes Zwischenzeugnis anfordern (Arbeitsplatzwechsel, Wechsel des Vorgesetzten). Das Arbeitszeugnis ist grundsätzlich kein persönlich gehaltenes Empfehlungsschreiben, kann aber als Empfehlung gewertet werden. Außer in Deutschland und der Schweiz gibt es in keinem anderen europäischen Land einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das Recht sieht vor, dass ein Arbeitszeugnis grundsätzlich wohlwollend formuliert werden muss, um dem Arbeitnehmer eine positive berufliche Entwicklung zu ermöglichen.
Dieses sogenannte Endzeugnis erhält der Arbeitnehmer, wenn er das Unternehmen verlässt. Wird das Unternehmen nicht verlassen, aber liegt ein anderer wichtiger Grund vor, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein sogenanntes Zwischenzeugnis anfordern (Arbeitsplatzwechsel, Wechsel des Vorgesetzten). Das Arbeitszeugnis ist grundsätzlich kein persönlich gehaltenes Empfehlungsschreiben, kann aber als Empfehlung gewertet werden. Außer in Deutschland und der Schweiz gibt es in keinem anderen europäischen Land einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das Recht sieht vor, dass ein Arbeitszeugnis grundsätzlich wohlwollend formuliert werden muss, um dem Arbeitnehmer eine positive berufliche Entwicklung zu ermöglichen.
Kriterien einer Beurteilung
Folgende Kriterien sind bei der Beurteilung von Leistung und Führung (bezeichnet das Sozialverhalten im Betrieb) zu beachten:
- Fachliche Kompetenz:
- Fachwissen und Fachkönnen
- Spezialkenntnisse
- EDV- und PC-Kenntnisse
- Fremdsprachen
- Weiterbildung (Kurse, Seminare)
- Geistige und kreative Fähigkeiten:
- Ausdrucksvermögen (mündlich und schriftlich)
- Soziale Kompetenz:
- Veränderungsbereitschaft
- Leistungsbereitschaft
- Verantwortungsbereitschaft
- Kommunikation und Kooperation:
- Leistung
- Arbeitsleistung
- Arbeitsweise, Arbeitseinsatz, Arbeitsverhalten
- Arbeitsergebnisse, Nutzen für die Firma, Erfolge
- Führungsleistung, Managementfähigkeiten
- Führung (Sozialverhalten im Betrieb)
- Gegenüber Kunden, Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern
Verschlüsselte Leistungsbewertung (Zeugniscode)
Grundsätzlich enthalten die meisten Arbeitszeugnisse eine Endbeurteilung der erbrachten Leistung des Arbeitnehmers. Eine Vielzahl der Arbeitgeber verwendet hierbei ganz bestimmte Redewendungen, den sogenannten „Zeugnis-Code“. Diese Formulierungen orientieren sich zwar an den gängigen Schulnoten, werden aber viel positiver ausgedrückt:
- Sehr gut = stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt
- Gut = stets zu unserer vollen Zufriedenheit oder zu unserer vollsten Zufriedenheit (ohne stets)
- Befriedigend = zu unserer vollen Zufriedenheit
- Ausreichend = zu unserer Zufriedenheit
- Mangelhaft = hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden
- Sehr gut = hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in besonderer Weise entsprochen oder ihre Leistungen haben unsere besondere Anerkennung gefunden oder mit den Arbeitsergebnissen waren wir stets und in jeder Hinsicht vollauf zufrieden
- Gut = mit den Arbeitsergebnissen waren wir stets zufrieden
- Befriedigend = hat unseren Erwartungen voll entsprochen
- Ausreichend = hat unseren Erwartungen entsprochen
- Mangelhaft = hat im Großen und Ganzen unsere Erwartungen erfüllt
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