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Wiki zum Rechtsthema Betriebsvereinbarung
Informationen zur Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung stellt einen Vertrag dar, welcher zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen wird. Dieser enthält nicht nur die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien, sondern auch verbindliche Vorschriften, wie Gesetze oder Tarifverträge, für die Arbeitnehmer des entsprechendes Unternehmens. Bei einer Betriebsvereinbarung handelt es sich um die wichtigste Form der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Geregelt ist sie in § 77 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).
Gemäß § 88 BetrVG besteht die Möglichkeit, für Angelegenheiten, die nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen, eine freiwillige Betriebsvereinbarung zu treffen. Ein Abschluss erfolgt in beiderseitigem Einvernehmen und kann nicht gegenüber dem anderen Betriebspartner erzwungen werden. Der gemeinsame Beschluss einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber muss schriftlich niedergelegt und von beiden Betriebspartnern unterschrieben werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Betriebsvereinbarung, beispielsweise durch einen Aushang, öffentlich zu machen.
Gemäß § 88 BetrVG besteht die Möglichkeit, für Angelegenheiten, die nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen, eine freiwillige Betriebsvereinbarung zu treffen. Ein Abschluss erfolgt in beiderseitigem Einvernehmen und kann nicht gegenüber dem anderen Betriebspartner erzwungen werden. Der gemeinsame Beschluss einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber muss schriftlich niedergelegt und von beiden Betriebspartnern unterschrieben werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Betriebsvereinbarung, beispielsweise durch einen Aushang, öffentlich zu machen.
Anforderungen
Innerhalb der Betriebsvereinbarung unterscheidet man zwischen:
- erzwingbaren Betriebsvereinbarungen
- Betriebsrat kann bei Weigerung des Arbeitgebers die Einigungsstelle hinzuziehen
- Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- freiwilligen Betriebsvereinbarungen
- jegliche Betriebsvereinbarung, die nicht durch Anrufen der Einigungsstelle zustande kommt
- unterliegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Geltungsbereich
Eine Betriebsvereinbarung gilt innerhalb des Betriebes, für welchen sie abgeschlossen wurde. Alle Angestellten haben sich unmittelbar und verpflichtend an die in der Betriebsvereinbarung festgesetzten Regelungen zu halten. Völlig unbedeutend ist dabei, ob ein Arbeitsverhältnis bei Abschluss der Betriebsvereinbarung bereits bestanden hat oder nicht. Gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG unterliegen leitende Angestellte nicht den Regelungen, welche in einer Betriebsvereinbarung getroffen wurden.
Die Definition eines leitenden Angestellten ergibt sich aus dessen Arbeitsvertrag und Stellung innerhalb des Unternehmens durch seine
Die Definition eines leitenden Angestellten ergibt sich aus dessen Arbeitsvertrag und Stellung innerhalb des Unternehmens durch seine
- Berechtigung, im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigte Arbeitnehmer selbständig einzustellen bzw. zu entlassen
- Generalvollmacht oder Prokura, welche hinsichtlich des Verhältnisses zum Arbeitnehmer von gewisser Bedeutung ist
- regelmäßige Wahrnehmung diverser Aufgaben, die
- den Bestand und die Entwicklung eines Unternehmens sicherstellen
- hinsichtlich der Erfüllung spezielle Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzen
- im Rahmen von Entscheidungen überwiegend weisungsfrei getroffen bzw. maßgeblich beeinflusst werden.
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