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Wiki zum Rechtsthema Betriebsrat

Informationen zum Betriebsrat
Ein Betriebsrat ist eine gesellschaftlich anerkannte Vertretung von Arbeitnehmerinteressen in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Er hat Mitbestimmungsrecht an betrieblichen Entscheidungen. Gesetzliche Grundlage für einen Betriebsrat bildet das Betriebsverfassungsgesetz. Demnach dürfen Arbeitnehmer eines Betriebs, welcher mindestens fünf ständige Arbeitnehmer hat, einen Betriebsrat wählen.

Zu unterscheiden ist der Betriebsrat von der Unternehmensmitbestimmung, welche durch Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten der Kapitalgesellschaften erfolgt. Die Regelungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz gelten nur für Betriebe, welche dem privaten Recht unterliegen. Öffentliche Dienststellen und Verwaltungen wählen einen Personalrat. Bei Religionsgemeinschaften und ihren karitativen bzw. erzieherischen Einrichtungen wirkt der Arbeitnehmer durch die eigene Kirchengesetzgebung in Mitarbeitervertretungen mit.
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
Gesetzliche Regelungen der Aufgaben eines Betriebsrats sind in § 80 BetrVG verankert. Der Betriebsrat nimmt sich der Belange der Arbeitnehmer an, beantragt Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer und greift deren Anregungen auf. Er fördert die Beschäftigung in den Betrieben und sichert diese, er wacht über die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Normen und fördert Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes.

Ein besonderes Augenmerk richtet der Betriebsrat auf benachteiligte Arbeitnehmer, kümmert sich um die Wiedereingliederung schwerbehinderter, ausländischer sowie älterer Arbeitnehmer und fördert diese, außerdem treibt er die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voran. Auch zu den allgemeinen Aufgaben eines Betriebsrats gehört die Vorbereitung und Durchführung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Möglichkeiten und Arten der Mitbestimmung
Die Mitbestimmung mit ihren Aufgaben und Rechten erfolgt durch den gesamten Betriebsrat, nicht durch ein einzelnes Mitglied. Die initiative und aktive Ausführung und Durchsetzung dieser Rechte und Aufgaben bzw. der Verzicht aus Harmoniegründen hängt von den Mehrheitsverhältnissen des Betriebsrats ab.

Eine Unterscheidung der Mitbestimmung erfolgt auf folgenden Ebenen:
  1. Betriebliche Mitbestimmung,
  2. Mitbestimmung am Arbeitsplatz,
  3. Unternehmensmitbestimmung,
  4. Mitbestimmung in der Wirtschaft.
Eine Zuständigkeit des Betriebsrats findet sich nur in den Ebenen 1. und 2. und ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Das Recht auf betriebliche Mitbestimmung ist nicht von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. Im Gegensatz dazu gilt für Kapitalgesellschaften die Unternehmensmitbestimmung durch den Aufsichtsrat. Häufig werden Mitglieder eines Betriebsrats gleichzeitig auch in den Aufsichtsrat gewählt, wo sie dann als Arbeitnehmervertreter ihr Mitbestimmungsrecht ausüben.

Verwandte "Betriebsrat" Rechtsbegriffe

Arbeitsrecht, Abfindung, Arbeitsunfall, Aufhebungsvertrag, Dienstvertrag, Kündigungsschutz, Zeitarbeit, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Ausbildung, Elternzeit, Mobbing, Altersteilzeit, Arbeitszeugnis, Kündigung, Probezeit, Abfindungsrechner, Gehaltsrechner, Warnstreik, Zeugniskorrektur, Urlaub, Nebentätigkeit, Kündigungsfristen, Betriebsverfassungsrecht, Berufsausbildung, Befristung, Teilzeit, Versetzung, Betriebsübergang, Eingruppierung, Umgruppierung, Einigungsstelle, Beschlussverfahren, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Interessenausgleich
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