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Wiki zum Rechtsthema Zeugniskorrektur

Informationen zur Zeugniskorrektur
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Empfindet ein Arbeitnehmer nach gründlicher Überprüfung sein Arbeitszeugnis als unvorteilhaft oder gar fehlerhaft, kann er vom Arbeitgeber eine Korrektur dieses Arbeitszeugnisses verlangen. Zeugnisse bedürfen einer äußerlich korrekten Form, müssen auf ordentlichem, haltbaren Papier verfasst sein, dürfen keine Rechtschreibfehler, Korrekturen, Flecken oder Streichungen aufweisen.

Sollte sich der Arbeitgeber weigern, dem Arbeitnehmer ein berichtigtes Arbeitszeugnis auszustellen, in welchem durch positive Formulierungen dem Arbeitnehmer der weitere berufliche Weg nicht erschwert wird, so kann der Arbeitnehmer dieses Zeugnis beim Arbeitsgericht einklagen. Hierbei ist eine gewisse Eile erforderlich, denn das Bundesarbeitsgericht hat eine Klage abgelehnt, bei welcher die unkorrekte Zeugnisausstellung bereits zehn Monate vorher erfolgte.
Urteile zur Arbeitszeugniskorrektur
Bei folgenden Beispielen wurde per Arbeitsgericht eine Korrektur des Arbeitszeugnisses erwirkt:
  • LAG Mainz 14. März 2002, 1 Sa 1433/01:
    Wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis begründet korrigieren lassen möchte, muss er dieses spätestens fünf bis zehn Monate nach Erhalt des Zeugnisses anmelden.

  • LAG Düsseldorf 23.5.1995, 3 Sa 253/95:
    Wurde dem Arbeitgeber am Tage vor der Unterzeichnung das Zeugnis bereits erteilt und waren gravierende formale und inhaltliche Mängel vorhanden, wird auch in diesem Fall die Korrektur des Zeugnisses durch die allgemein-gehaltene Ausgleichsklausel nicht ausgeschlossen.

  • LAG Hamm 16.3.1989 - 12 (13) Sa 1149/88:
    Wenn ein Arbeitszeugnis falsche Tatsachenbehauptungen bzw. fehlerhafte Beurteilungen oder Unterlassungen enthält, Kann der Arbeitnehmer die Korrektur des Arbeitszeugnisses einklagen.

Verwandte "Zeugniskorrektur" Rechtsbegriffe

Arbeitsrecht, Abfindung, Arbeitsunfall, Aufhebungsvertrag, Dienstvertrag, Kündigungsschutz, Zeitarbeit, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Ausbildung, Elternzeit, Mobbing, Altersteilzeit, Arbeitszeugnis, Betriebsrat, Kündigung, Probezeit, Abfindungsrechner, Gehaltsrechner, Warnstreik, Urlaub, Nebentätigkeit, Kündigungsfristen, Betriebsverfassungsrecht, Berufsausbildung, Befristung, Teilzeit, Versetzung, Betriebsübergang, Eingruppierung, Umgruppierung, Einigungsstelle, Beschlussverfahren, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Interessenausgleich
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Zeugniskorrektur - Ihr Zeugniskorrektur Informationstipp

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