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Wiki zum Rechtsthema Arbeitslosengeld
Informationen zum Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld (ALG) ist eine Lohnersatzleistung, welche aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert wird. Diese Leistung ist zeitlich befristet und wird an Arbeitslose gezahlt, welche sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet haben und als Voraussetzung die Regelanwartschaftszeit erfüllt ist. Diese ist erfüllt, wenn der sich arbeitslos Meldende in den vergangenen zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung für mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat.
Je nachdem, wie alt der Arbeitslose ist und wie lange sein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden hat, richtet sich danach die Dauer des Anspruchs auf ALG. Die Höhe errechnet sich aus dem vor der Arbeitslosigkeit gezahltem Arbeitsentgelt. Rechtsgrundlage für das Arbeitslosengeld bildet das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III). Demnach gelten Personen als arbeitslos, wenn sie zwar erwerbsfähig sind und auch einer Arbeit nachgehen wollen, solch eine derzeit auf dem Arbeitsmarkt aber nicht finden können.
Sobald ein Arbeitnehmer erfährt, dass er arbeitslos werden wird, muss er sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Freiberufler, Selbständige und Personen, welche das 65. Lebensjahr erreicht haben, können das Arbeitslosengeld nicht beanspruchen. Diese Personenkreise haben allerdings die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern und erhalten dann selbstverständlich die entsprechenden Leistungen.
Je nachdem, wie alt der Arbeitslose ist und wie lange sein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden hat, richtet sich danach die Dauer des Anspruchs auf ALG. Die Höhe errechnet sich aus dem vor der Arbeitslosigkeit gezahltem Arbeitsentgelt. Rechtsgrundlage für das Arbeitslosengeld bildet das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III). Demnach gelten Personen als arbeitslos, wenn sie zwar erwerbsfähig sind und auch einer Arbeit nachgehen wollen, solch eine derzeit auf dem Arbeitsmarkt aber nicht finden können.
Sobald ein Arbeitnehmer erfährt, dass er arbeitslos werden wird, muss er sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Freiberufler, Selbständige und Personen, welche das 65. Lebensjahr erreicht haben, können das Arbeitslosengeld nicht beanspruchen. Diese Personenkreise haben allerdings die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern und erhalten dann selbstverständlich die entsprechenden Leistungen.
Voraussetzungen
Neben der entsprechenden Anwartschaftszeit müssen noch zusätzliche Voraussetzungen gegeben sein, um das Arbeitslosengeld empfangen zu können:
- Vorliegen einer Arbeitslosigkeit
- persönliche Meldung bei der zuständigen Arbeitsagentur
- keine Ausführung einer Beschäftigung, nur Nebenjobs mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 15 Stunden
- Erwerbsfähigkeit der gemeldeten Person
- Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungen.
Berechnung
Das Arbeitslosengeld I errechnet sich aus dem letzten Einkommen. Das tägliche Bemessungsentgelt errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen der zurückliegenden zwölf Monate, welches durch 365 Tage geteilt wird. Von dem dadurch errechneten Betrag wird noch die Sozialversicherungspauschale und die entsprechende Lohnsteuer mit dem Solidaritätsbeitrag abgezogen. Daraus ergibt sich das tägliche Leistungsentgelt, welches bei Personen mit Kindern mit einem Faktor von 67 und bei Kinderlosen mit 60 multipliziert wird, um den entsprechenden Leistungssatz zu erhalten. Der monatliche Zahlbetrag errechnet sich dann aus dem Leistungssatz multipliziert mit 30 Tagen.
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