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Wiki zum Rechtsthema Rentenversicherung
Informationen zur Rentenversicherung
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, welche zum deutschen Sozialversicherungssystem gehört, gibt es auch die private Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung dient der finanziellen Absicherung von Berufstätigen im Alter und wird daher auch unter dem Begriff Altersrente geführt. Des weiteren gehört auch die Rente aufgrund verminderter Erwerbstätigkeit sowie die Witwen- und Waisenrente (Hinterbliebenenrente) zur Rentenversicherung.
Hauptaufgabe der Rentenversicherung ist es, das ausgefallene Arbeitseinkommen zu ersetzen. Derzeit liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Nur die Personen, welche bei Erreichen des vollen Alters die Rente beanspruchen, erhalten die Rentenzahlung in vollständiger Höhe. Personen, welche zu einem früheren Zeitpunkt die Rente beanspruchen, erhalten eine entsprechend verminderte Zahlung, ein späterer Anspruch führt jedoch auch zu einer Erhöhung der Rentenzahlung.
In der Regel sind jegliche Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auch Auszubildende, Wehrdienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr und auch Behinderte in entsprechend anerkannten Werkstätten unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.
Grundsätzlich sind alle Versicherten dazu verpflichtet, ihre Rente im Falle des Anspruchs zu beantragen, da es hier nicht zu einer automatischen Auszahlung kommt.
Hauptaufgabe der Rentenversicherung ist es, das ausgefallene Arbeitseinkommen zu ersetzen. Derzeit liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Nur die Personen, welche bei Erreichen des vollen Alters die Rente beanspruchen, erhalten die Rentenzahlung in vollständiger Höhe. Personen, welche zu einem früheren Zeitpunkt die Rente beanspruchen, erhalten eine entsprechend verminderte Zahlung, ein späterer Anspruch führt jedoch auch zu einer Erhöhung der Rentenzahlung.
In der Regel sind jegliche Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auch Auszubildende, Wehrdienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr und auch Behinderte in entsprechend anerkannten Werkstätten unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.
Grundsätzlich sind alle Versicherten dazu verpflichtet, ihre Rente im Falle des Anspruchs zu beantragen, da es hier nicht zu einer automatischen Auszahlung kommt.
Aufgaben und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Zu den Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung gehören:
- Leistungserbringungen im Fall der medizinischen Rehabilitation
- Rentenzahlung von Alters wegen, aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit sowie im Todesfall
- Beitragszahlungen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner
- Aufklärung und Beratung von Versicherten, Rentnern und Arbeitgebern sowie Erteilen von Auskünften
Verwandte "Rentenversicherung" Rechtsbegriffe
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