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Informationen zu Hartz IV
Am 1. Januar 2005 trat das Hartz-IV-Gesetz in Kraft. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden zusammen gelegt und bildeten das Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz-IV genannt. Weitestgehend entspricht Hartz-IV der Sozialhilfe mit wenigen Veränderungen. Die Agentur für Arbeit übernimmt seitdem für arbeitslose Erwerbsfähige beider Kategorien die Leistungsverwaltung. Das Hartz-IV-Gesetz regelt eine bessere Betreuung von Langzeitarbeitslosen, um diese bei ihrer Arbeitssuche intensiver zu unterstützen.
Das Arbeitslosengeld soll Arbeitslosen die Grundsicherung ihres Lebensunterhaltes gewähren und sie dazu bringen, schnellst möglich wieder Arbeit zu finden und dadurch ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
Leistungen, welche durch die kommunalen Träger übernommen werden, sind beispielsweise:
Trifft einen Eigenheimbesitzer die Arbeitslosigkeit, so hat auch dieser Anspruch auf Leistungen, jedoch nicht auf die Tilgungsraten. Anspruch besteht beispielsweise auf:
Das Arbeitslosengeld soll Arbeitslosen die Grundsicherung ihres Lebensunterhaltes gewähren und sie dazu bringen, schnellst möglich wieder Arbeit zu finden und dadurch ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
Leistungen, welche durch die kommunalen Träger übernommen werden, sind beispielsweise:
- Wohnraum mit Heizkosten
- Erstausstattung an Mobiliar
- Erstausstattung an Bekleidung.
Trifft einen Eigenheimbesitzer die Arbeitslosigkeit, so hat auch dieser Anspruch auf Leistungen, jedoch nicht auf die Tilgungsraten. Anspruch besteht beispielsweise auf:
- Grundsteuer
- Wohngebäudeversicherung
- Erbbauzins
- Schuldzinsen
- Nebenkosten
Das Konzept
Die Bundesregierung unter Gerhard Schröder setzte 2002 eine Kommission mit dem Namen „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ein, welche, aufgrund bekannt gewordener Manipulierung von Statistiken zu Vermittlungserfolgen der Agentur für Arbeit und einem bestandenen Missverhältnis zwischen Verwaltungspersonal und Vermittler, Vorschläge zur effizienteren Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik und zur Reformierung der staatlichen Arbeitsvermittlung sammeln sollte. Die Leitung dieser Kommission wurde an Peter Hartz übertragen.
Im August 2002 wurde von Peter Hartz ein Konzept mit Vorschlägen vorgelegt, mit dessen Hilfe die damals bestandene Arbeitslosenzahl halbiert werden sollte. Die darin enthaltenen Maßnahmen wurden aus Gründen der besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren in einzelne „Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes“ aufgegliedert. Diese wurden dann kurz mit „Hartz I“, „Hartz II“, „Hartz III“ und „Hartz IV“ bezeichnet und traten dann nacheinander zwischen 2003 und 2005 in Kraft. Wesentliche Änderungen innerhalb dieser Gesetze erfolgten schon im Jahre 2006.
Im August 2002 wurde von Peter Hartz ein Konzept mit Vorschlägen vorgelegt, mit dessen Hilfe die damals bestandene Arbeitslosenzahl halbiert werden sollte. Die darin enthaltenen Maßnahmen wurden aus Gründen der besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren in einzelne „Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes“ aufgegliedert. Diese wurden dann kurz mit „Hartz I“, „Hartz II“, „Hartz III“ und „Hartz IV“ bezeichnet und traten dann nacheinander zwischen 2003 und 2005 in Kraft. Wesentliche Änderungen innerhalb dieser Gesetze erfolgten schon im Jahre 2006.
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