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Elternzeit
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Wiki zum Rechtsthema Elternzeit

Informationen zur Elternzeit
Die Elternzeit gibt Eltern die Möglichkeit, nach der Geburt ihres Kindes dieses zu betreuen und ihre Erwerbstätigkeit dafür zu unterbrechen. Anschließend an den Mutterschutz, welcher 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und 8 Wochen nach der Geburt endet, kann die Elternzeit für maximal 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Bis zu 14 Monaten nach der Geburt des Kindes erhalten die Eltern das Elterngeld. Dieses richtet sich in der Höhe nach dem bisherigen Einkommen des Elternteils, welcher zu Hause bleibt.

Eltern müssen die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn bei ihrem jeweiligen Arbeitgeber in schriftlicher Form beantragen. Eine Aufteilung der Elternzeit unter den Eltern ist möglich und bietet den Vorteil, dass kein Elternteil über einen zu langen Zeitraum seinem Arbeitsplatz fern bleibt. Während der Inanspruchnahme der Elternzeit besteht die Möglichkeit, 15 bis 30 Wochenstunden einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Rechtsgrundlage für die Elternzeit bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Demnach hat jeder Arbeitnehmer in Unabhängigkeit des Geschlechts, der Wochenstundenzahl und der Art des Beschäftigungsverhältnisses (geringfügig, befristet, unbefristet) das Recht, eine Elternzeit in Anspruch zu nehmen.

Gemäß § 15 BEEG ist die selbstständige Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Arbeitnehmer Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Elternzeit. Außerdem muss er in einer entsprechenden familienrechtlichen Beziehung zum Kind stehen. Das setzt ein dauerhaftes Zusammenleben des Arbeitnehmers mit dem Kind in einer häuslichen Gemeinschaft voraus. Einem Elternteil steht auch die Elternzeit zu, wenn der andere Elternteil keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Außerdem können auch beide Elternteile die Elternzeit zusammen in Anspruch nehmen.

Während der Elternzeit bestehen keine Pflichten aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Diese beginnen erst bei Aufnahme der beruflichen Tätigkeit wieder zu greifen. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer, welcher aus der Elternzeit zurück kommt, auf dem gleichen Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen, auf welchem er vor der Elternzeit gearbeitet hat.

Laut § 18 BEEG unterliegt der Arbeitnehmer während der Elternzeit einem besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung darf unter bestimmten Umständen nur ausnahmsweise ausgesprochen werden, wenn die entsprechende Behörde dieser zugestimmt hat.
Voraussetzungen
Um eine Elternzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Die Elternteile, welche die Elternzeit nehmen möchten, müssen:
  • in einem nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
  • mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • die Erziehung und Betreuung des Kindes selbst übernehmen.
  • dürfen nicht mehr als 30 Wochenstunden einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
  • ihren Wohnsitz sowie den Aufenthaltsort innerhalb Deutschlands haben.
Ebenso haben Adoptiveltern und auch Verwandte dritten Grades, bei Vorliegen besonderer Härtefälle, das Recht, eine Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Da Arbeitslose, Schüler, Studenten und Praktikanten keine Arbeitnehmer sind, haben sie auch keinen Anspruch auf Elternzeit.
Beantragung
Um eine Elternzeit beantragen zu können, muss man gegebene Regelungen beachten. Die Elternteile, welche die Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, sind berechtigt, den Beginn und das Ende dieser selbst zu bestimmen, müssen aber einen Antrag bei dem jeweiligen Arbeitgeber stellen. Grundsätzlich kann die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz genommen werden. Hierzu muss spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Elternzeitbeginn ein Antrag beim Arbeitgeber eingehen. In diesem Antrag muss nicht nur die Elternzeit an sich beantragt werden, sondern eine genaue Zeitangabe dieser Elternzeit erfolgen.

Verwandte "Elternzeit" Rechtsbegriffe

Sozialrecht, ALG II, Elterngeld, IchAG, Pflegezeit, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Rente, Wohngeld, BAföG, Hartz IV, Krankenversicherung, Rentenrecht, Wohnrecht, Arbeitslosenversicherung, Erziehungsgeld, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Elternzeit - Ihr Elternzeit Informationstipp

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