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Wiki zum Rechtsthema Krankenversicherung
Informationen zur Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Somit ist jeder in Deutschland lebende Bürger verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Krankenversicherung gewährt jedem Versicherten im Krankheitsfall Schutz, indem sie die Kosten für medizinische Dienstleistungen übernehmen. Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf die medizinische Grundversorgung. Zusätzliche Leistungen müssen vom Versicherten teilweise bzw. vollständig übernommen werden.
Damit Versicherungsschutz besteht, muss der Versicherte Beitragszahlungen leisten, welche nach einem Beitragssatz in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen des Versicherten errechnet wird. Alle Krankenkassen sind verpflichtet, die ihnen zugeordneten Personen zu versichern. Gemäß § 193 III VVG müssen sich alle in Deutschland lebenden Personen, aufgrund der Allgemeinen Krankenversicherungspflicht, bei einer Krankenversicherung versichern.
Die deutschen Krankenversicherungen teilen sich in zwei Bereiche, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Daneben gibt es noch zahlreiche Möglichkeiten der Zusatzkrankenversicherung. Die meisten Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung vertreten. Hierzu zählen hauptsächlich:
Damit Versicherungsschutz besteht, muss der Versicherte Beitragszahlungen leisten, welche nach einem Beitragssatz in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen des Versicherten errechnet wird. Alle Krankenkassen sind verpflichtet, die ihnen zugeordneten Personen zu versichern. Gemäß § 193 III VVG müssen sich alle in Deutschland lebenden Personen, aufgrund der Allgemeinen Krankenversicherungspflicht, bei einer Krankenversicherung versichern.
Die deutschen Krankenversicherungen teilen sich in zwei Bereiche, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Daneben gibt es noch zahlreiche Möglichkeiten der Zusatzkrankenversicherung. Die meisten Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung vertreten. Hierzu zählen hauptsächlich:
- Arbeitnehmer
- Ehegatten von Arbeitnehmern und
- deren Kinder
- Freiberufler
- Selbständige.
- Zahnzusatzversicherungen,
- Augenzusatzversicherungen sowie
- Zusatzversicherungen für Krankentagegeld bzw. Krankenhaustagegeld.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein wichtiger und gleichzeitig der älteste Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und derzeit größter Leistungsträger im deutschen Gesundheitssystem. Neben der Gesetzlichen Krankenversicherung zählen die Renten-, die Unfall-, die Arbeitslosen- sowie die soziale Pflegeversicherung zum deutschen Sozialversicherungssystem.
Die Grundprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung sind das Solidarprinzip und das Sachleistungsprinzip. Das Solidarprinzip ergibt sich aus der einkommensabhängigen Beitragsleistung, wobei die Leistungen unabhängig vom Beitrag gewährt werden. Das Sachleistungsprinzip beruht auf der Tatsache, dass der Versicherte im Krankheitsfall Sachleistungen bezieht, ohne dafür eine direkte Zahlung leisten zu müssen. Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen führt sämtliche, dem Versicherten zustehende, Leistungen auf. Hierzu gehören beispielsweise:
Ambulante und stationäre Leistungsabrechnungen erfolgen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse. Dem Versicherten können bei Medikamenten, ambulanten Behandlungen und Krankenhausaufenthalten Zuzahlungen als Kosten entstehen.
Die Grundprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung sind das Solidarprinzip und das Sachleistungsprinzip. Das Solidarprinzip ergibt sich aus der einkommensabhängigen Beitragsleistung, wobei die Leistungen unabhängig vom Beitrag gewährt werden. Das Sachleistungsprinzip beruht auf der Tatsache, dass der Versicherte im Krankheitsfall Sachleistungen bezieht, ohne dafür eine direkte Zahlung leisten zu müssen. Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen führt sämtliche, dem Versicherten zustehende, Leistungen auf. Hierzu gehören beispielsweise:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
- Krankenhausaufenthalte
- Arznei-, Heil- sowie Hilfsmittel
- Dienstleistungen im Bereich des Haushalts
- Präventionsmaßnahmen
- Krankengeld sowie
- Mutterschaftsgeld.
Ambulante und stationäre Leistungsabrechnungen erfolgen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse. Dem Versicherten können bei Medikamenten, ambulanten Behandlungen und Krankenhausaufenthalten Zuzahlungen als Kosten entstehen.
Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung (PKV) garantiert in erster Linie, ebenso wie die Gesetzliche Krankenversicherung, die medizinische Grundversorgung ihrer Versicherten, jedoch in einem größeren Umfang. Leistungen, welche in der Gesetzlichen Krankenkasse als Zusatzleistungen extra versichert werden müssen, zählen hier meist schon zur Basisleistung. Natürlich können auch hier zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden, welche die medizinische Versorgung noch verbessern. Einen großen Unterschied zur Gesetzlichen Krankenkasse bildet die Berechnung des Beitrages, welche sich bei der PKV nicht einkommensabhängig ergibt. Vielmehr spielen hier Faktoren, wie das Alter, das Geschlecht, die Berufsgruppe sowie der jeweilige Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle.
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Pflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung für jeden Bürger, wobei es hier auch zahlreiche Ausnahmen gibt. Diese greifen beispielsweise für Selbständige und Freiberufler, welche sich privat krankenversichern müssen, ebenso wie für Beamte. Studenten können zu Beginn des Studiums zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung wählen. Sobald aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung über 400 Euro im Monat aufgenommen wird, besteht die Pflicht, der Gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Sollte ein Arbeitnehmer eine jährliche Bruttoeinkommensgrenze (2013 liegt diese bei 52.200 Euro) übersteigen, hat er ebenfalls die Möglichkeit, der Privaten Krankenversicherung beizutreten.
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Pflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung für jeden Bürger, wobei es hier auch zahlreiche Ausnahmen gibt. Diese greifen beispielsweise für Selbständige und Freiberufler, welche sich privat krankenversichern müssen, ebenso wie für Beamte. Studenten können zu Beginn des Studiums zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung wählen. Sobald aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung über 400 Euro im Monat aufgenommen wird, besteht die Pflicht, der Gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Sollte ein Arbeitnehmer eine jährliche Bruttoeinkommensgrenze (2013 liegt diese bei 52.200 Euro) übersteigen, hat er ebenfalls die Möglichkeit, der Privaten Krankenversicherung beizutreten.
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