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Wiki zum Rechtsthema Kindergeld

Informationen zum Kindergeld
Eltern haben ab dem Tag der Geburt ihres Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Volljährige Kinder berechtigen zu einem Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, solange sich diese in einer Ausbildung befinden. Rechtsgrundlage bildet hier das Einkommensteuergesetz (EStG) bei Eltern, welche unbeschränkt steuerpflichtig sind. Für beschränkt steuerpflichtige Eltern gelten die Regelungen des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG).

Das Kindergeld wird dem Einkommen der Eltern hinzugerechnet, kann jedoch durch die Kinderfreibeträge bei zu geringem Einkommen steuerlich unberücksichtigt bleiben.
Anspruch auf Kindergeld
Anspruchsberechtigt für den Erhalt von Kindergeld sind gemäß § 62 EStG grundsätzlich die Eltern. Hierzu zählen auch Adoptiv- und Pflegeeltern. Für Kinder, die bei ihren Großeltern leben, besteht bei diesen Anspruch auf Kindergeld. Deutsche Bürger, welche im Ausland leben, aber in Deutschland uneingeschränkt lohnsteuerpflichtig sind, haben ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld. Grenzgänger unterliegen dem Kindergeldrecht des jeweiligen Staates, wo die Beschäftigung erfolgt. Die Schweiz bildet hier aufgrund eines Abkommens mit Deutschland eine Ausnahme.

Lebt der in der Schweiz versicherungspflichtig beschäftigte Elternteil in Deutschland, erhält er das Kindergeld. Für in Deutschland lebende Ausländer mit einer gültigen Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung besteht auch ein Anspruch auf Kindergeld. Staatsbürger der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums können Kindergeld beantragen, auch wenn diese ohne Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben. Des weiteren haben Flüchtlinge und Asylberechtigte Anspruch auf Kindergeld.

Sobald für einen Tag des Monats alle Voraussetzungen zur Zahlung des Kindergeldes erfüllt sind, erfolgt die Kindergeldzahlung für den ganzen Monat. Der Bezug von Kindergeld erfolgt in Abhängigkeit des Einkommens des Kindes. Dazu zählen folgende jährliche Einkommen bzw. Bezüge:
  • Vergütungen aus Ausbildung mit Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Bezug von Stipendien
  • Einkünfte während eines freiwilligen sozialen Jahres
  • Bezüge aus der Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Sozial-, Mutterschafts-, Kranken- sowie Arbeitslosengeld I und II
  • Leistungen gemäß BAföG
  • Unfallrenten
  • Arbeitnehmersparzulagen.
Nicht angerechnet werden:
  • elterliche Unterhaltsleistungen
  • Erziehungsgeld
  • auf das Erziehungsgeld angerechnetes Mutterschaftsgeld
  • von Großeltern beanspruchtes Elterngeld
  • Pflegeversicherungsleistungen.

Verwandte "Kindergeld" Rechtsbegriffe

Sozialrecht, ALG II, Elterngeld, IchAG, Pflegezeit, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Elternzeit, Rente, Wohngeld, BAföG, Hartz IV, Krankenversicherung, Rentenrecht, Wohnrecht, Arbeitslosenversicherung, Erziehungsgeld, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Kindergeld - Ihr Kindergeld Informationstipp

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