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Wiki zum Rechtsthema Erziehungsgeld
Informationen zum Erziehungsgeld
Das Erziehungsgeld wurde vom 1. Januar 1986 bis zum 31.12.2006 dem Elternteil als Ausgleichsleistung zugesprochen, welcher nach der Geburt des Kindes dessen Erziehung und Betreuung übernahm. Am 1. Januar 2007 wurde das Erziehungsgeld aufgrund gesetzlicher Neuregelungen durch das Elterngeld ersetzt.
Rechtsgrundlage für das Erziehungsgeld, ebenso wie für den Erziehungsurlaub, bildeten die Regelungen des Bundeserziehungsgesetzes.
Grundsätzlich durften beim Bezug von Erziehungsgeld die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Derjenige Elternteil, welcher die Erziehung und Betreuung des Kindes übernahm, konnte sich entscheiden, ob er für 12 Monate eine monatliche Zahlung von 450 Euro oder für 24 Monate eine monatliche Zahlung von 300 Euro erhalten wollte. Gesetzliche Regelungen hierzu waren im Bundeserziehungsgeldgesetz verankert.
Rechtsgrundlage für das Erziehungsgeld, ebenso wie für den Erziehungsurlaub, bildeten die Regelungen des Bundeserziehungsgesetzes.
Grundsätzlich durften beim Bezug von Erziehungsgeld die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Derjenige Elternteil, welcher die Erziehung und Betreuung des Kindes übernahm, konnte sich entscheiden, ob er für 12 Monate eine monatliche Zahlung von 450 Euro oder für 24 Monate eine monatliche Zahlung von 300 Euro erhalten wollte. Gesetzliche Regelungen hierzu waren im Bundeserziehungsgeldgesetz verankert.
Höhe des Erziehungsgeldes
Die Höhe des Erziehungsgeldes errechnete sich in Abhängigkeit des Einkommens des Elternteils, welcher das Erziehungsgeld in Anspruch genommen hat, aber stundenweise weitergearbeitet hat.
Bei der Berechnung des Erziehungsgeldes gab es bestimmte Einkommensgrenzen. Für Ehepaare bzw. Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft bestand für den 1. - 6. Lebensmonat des Kindes eine Einkommensgrenze von 51.130 Euro, für den 7. - 24. Lebensmonat eine Einkommensgrenze von 16.470 Euro. Bei Alleinerziehenden lag die Einkommensgrenze zwischen 1. und 6. Lebensmonat des Kindes bei 38.350 Euro, vom 7. - 24. Monat bei 13.498 Euro. In den ersten sechs Monaten erfolgte meist eine Zahlung des Erziehungsgeldes in voller Höhe. Wurde die Einkommensgrenze überschritten, entfiel der Anspruch auf Erziehungsgeld. Falls die Einkommensgrenze ab dem 7. Lebensmonat erreicht wurde, erfolgte eine entsprechende Minderung des Auszahlungsbetrages. Sollte sich dadurch ein Betrag ergeben haben, der geringer war als 10 Euro, kam dieser nicht zur Auszahlung.
Bei der Berechnung des Erziehungsgeldes gab es bestimmte Einkommensgrenzen. Für Ehepaare bzw. Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft bestand für den 1. - 6. Lebensmonat des Kindes eine Einkommensgrenze von 51.130 Euro, für den 7. - 24. Lebensmonat eine Einkommensgrenze von 16.470 Euro. Bei Alleinerziehenden lag die Einkommensgrenze zwischen 1. und 6. Lebensmonat des Kindes bei 38.350 Euro, vom 7. - 24. Monat bei 13.498 Euro. In den ersten sechs Monaten erfolgte meist eine Zahlung des Erziehungsgeldes in voller Höhe. Wurde die Einkommensgrenze überschritten, entfiel der Anspruch auf Erziehungsgeld. Falls die Einkommensgrenze ab dem 7. Lebensmonat erreicht wurde, erfolgte eine entsprechende Minderung des Auszahlungsbetrages. Sollte sich dadurch ein Betrag ergeben haben, der geringer war als 10 Euro, kam dieser nicht zur Auszahlung.
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