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Wiki zum Rechtsthema Wohngeld
Informationen zum Wohngeld
Als Wohngeld wird ein staatlicher Wohnkostenzuschuss bezeichnet, dessen Träger Bund und Länder sind und welcher sich auf einem Rechtsanspruch begründet. Das Wohngeld erhalten Mieter und Eigentümer, welche nicht in der Lage sind, einen entsprechend ihrer Lebensumstände angemessenen Wohnraum finanziell zu bewältigen. Mieter erhalten das Wohngeld, Eigentümer erhalten einen sogenannten Lastenzuschuss.
Mieter bzw. Eigentümer haben keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie folgende Leistungen empfangen:
Der Höhe nach orientiert sich das Wohngeld am Einkommen der im Haushalt lebenden Personen, an der Höhe der Miete, dem Wohnort sowie dem Baujahr des Hauses, in welchem sich die Wohnung befindet. Grundsätzlich bleibt das Kindergeld bei der Berechnung des Wohngeldes unberücksichtigt.
Mieter bzw. Eigentümer haben keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie folgende Leistungen empfangen:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- Altersgrundsicherung
- Erwerbsminderung.
Der Höhe nach orientiert sich das Wohngeld am Einkommen der im Haushalt lebenden Personen, an der Höhe der Miete, dem Wohnort sowie dem Baujahr des Hauses, in welchem sich die Wohnung befindet. Grundsätzlich bleibt das Kindergeld bei der Berechnung des Wohngeldes unberücksichtigt.
Beantragung
Generell ist es jedem Bürger möglich, einen Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dieser Antrag hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Besteht nach Prüfung des Antrages ein Anspruch auf Wohngeld, so wird dieses für 12 Monate zugesprochen. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss bei Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden. Das Wohngeld kommt dann ab dem Monat zur Auszahlung, in welchem der Antrag eingegangen ist.
Folgende Formulare für die Antragstellung händigt die zuständige Wohngeldstelle aus:
Zusätzlich bedarf es noch weiterer Unterlagen:
Folgende Formulare für die Antragstellung händigt die zuständige Wohngeldstelle aus:
- Antrag auf Wohngeld
- Bescheinigung des Vermieters mit Angaben über Wohnungsgröße und Baujahr
- sonstige Informationen zum Wohngeldantrag.
Zusätzlich bedarf es noch weiterer Unterlagen:
- Verdienstbescheinigung, welche vom Arbeitgeber ausgestellt wird
- Rentenbescheide
- Schulbescheinigungen bei Kindern ab dem 16. Lebensjahr
- Pflegegeldbescheinigungen
- Nachweise über Unterhalt
- BaföG-Bescheide
- Nachweise über vorhandenes Vermögen.
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