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Wiki zum Rechtsthema Rente
Informationen zur Rente
Versicherungswirtschaftlich und privatrechtlich definiert sich der Begriff Rente als eine Zahlung, die regelmäßig wiederholt wird, meist bis ans Lebensende oder bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses und sich aufgrund von Rechtsansprüchen begründet. Für die Person, welche eine Rente bezieht, gilt diese als Einkommen, ohne das dafür eine momentane Gegenleistung zu erbringen ist.
In der Regel wird in Deutschland vom Bezug einer Rente im Zusammenhang mit der Altersversorgung gesprochen, welche sich hauptsächlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt, allerdings auch aus privaten Rentenversicherungen. Des weiteren wird der Begriff Rente in unterschiedlichsten Bereichen der Wirtschaftswissenschaften verwendet.
In der Regel wird in Deutschland vom Bezug einer Rente im Zusammenhang mit der Altersversorgung gesprochen, welche sich hauptsächlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt, allerdings auch aus privaten Rentenversicherungen. Des weiteren wird der Begriff Rente in unterschiedlichsten Bereichen der Wirtschaftswissenschaften verwendet.
Arten
Die Unterscheidung der Rente erfolgt nach folgenden Arten:
- im Allgemeinen nach
- Auszahlungsdauer:
- Zeitrente
- Leibrente
- Dauerrente (auch: ewige Rente)
- Betragshöhe:
- konstante Rente
- steigende bzw. fallende Rente
- Zahlungszeitraum:
- nachschüssige Rente (kommt am Ende eines Zeitabschnitts zur Zahlung)
- vorschüssige Rente (kommt zu Beginn eines Zeitabschnitts zur Zahlung)
- aufgeschobene Rente (kommt erst nach einer bestimmten Anzahl von Jahren zur Auszahlung)
- abgebrochene Rente (Zahlung wird nach einem bestimmten Zeitraum beendet)
- unterbrochene Rente (Zahlung wird durch Leerzeit unterbrochen)
- als Einkommen aufgrund rechtlicher Ansprüche
- Ruhegehalt als Vergütung für vorausgegangene Dienstleistungen
- Rente durch einen gesetzlichen Versorgungsanspruch, beispielsweise die Hinterbliebenenrente
- Rente aus weiteren Versicherungsansprüchen, beispielsweise durch eine Angestelltenversicherung
- vertragliche Rente, beispielsweise die Betriebliche Altersversorgung
- Mindestrente
Gesetzliche Rente
Die Gesetzliche Rente ist schon seit längerer Zeit mit Problemen behaftet. Aufgrund der immer höher werdenden Lebenserwartung der Menschen und der rückgängigen Geburten sowie die teilweise kürzer werdenden Lebensarbeitszeiten führen dazu, dass das Verhältnis von arbeitstätigen Versicherten und von Rentnern völlig ungleich ist. Weniger Versicherte müssen für mehr Rentner in die Rentenkassen einzahlen. Dieser Entwicklungstrend wird sich nicht so schnell wieder ändern.
Des weiteren bildet die hohe Arbeitslosigkeit ein Problem, da nur berufstätige Menschen, welche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Bei hoher Arbeitslosigkeit werden dementsprechend weniger Beiträge eingezahlt und das Missverhältnis von Einzahlern und Rentnern erhöht sich noch zusätzlich. Aus diesen Gründen sollte sich heutzutage jeder Arbeitnehmer zusätzlich privat rentenversichern, um seine finanzielle Versorgung im Alter abzusichern.
Des weiteren bildet die hohe Arbeitslosigkeit ein Problem, da nur berufstätige Menschen, welche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Bei hoher Arbeitslosigkeit werden dementsprechend weniger Beiträge eingezahlt und das Missverhältnis von Einzahlern und Rentnern erhöht sich noch zusätzlich. Aus diesen Gründen sollte sich heutzutage jeder Arbeitnehmer zusätzlich privat rentenversichern, um seine finanzielle Versorgung im Alter abzusichern.
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