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Wiki zum Rechtsthema Rentenrecht
Informationen zum Rentenrecht
Das deutsche Rentenrecht beinhaltet alle Vorschriften der Rechtsbeziehung, welche zwischen der Rentenversicherung und dem Rentenempfänger besteht. Gesetzlich geregelt ist sie im 6. Sozialgesetzbuch (SGB VI). Eine Rente kann aus verschiedenen Gründen in Anspruch genommen werden:
Das Deutsche Rentenrecht befasst sich in erster Linie mit der Gesetzlichen Rentenversicherung, welche der Altersvorsorge, also der finanziellen Absicherung im Alter dient. Ebenso kann sich ein Anspruch auf Altersrente aufgrund einer privaten Rentenversicherung ergeben.
- Leistungen aufgrund des Alters = Altersrente
- Leistungen aufgrund einer bestehenden Erwerbsunfähgigkeit = Erwerbsunfähigkeitsrente
- Leistungen für Verwitwete und Verwaiste = Witwen- bzw. Waisenrente
- Rehabilitationsleistungen.
Das Deutsche Rentenrecht befasst sich in erster Linie mit der Gesetzlichen Rentenversicherung, welche der Altersvorsorge, also der finanziellen Absicherung im Alter dient. Ebenso kann sich ein Anspruch auf Altersrente aufgrund einer privaten Rentenversicherung ergeben.
Rentenrechtliche Zeiten
Als rentenrechtliche Zeit wird in der deutschen Rentenversicherung die Zeit beschrieben, welche sich auf denh Anspruch und die Höhe der Rentenzahlung einer versicherten Person auswirkt. Gemäß § 54 SGB VI gehören folgende Zeiten zu den rentenrechtlichen Zeiten:
- vollwertige Beitragszeiten bzw. beitragsgeminderte Zeiten
- Vollwertige Beitragszeiten sind nur mit Beiträgen belegt und gelten nicht als Anrechnungszeit, Ersatzzeit und Zurechnungszeit
- Beitragsgeminderte Zeiten beinhalten zu den Beiträgen noch eine Anrechnungs-, Ersatz- bzw. Zurechnungszeit. Meist ist ihr Beitragswert nicht wertentsprechend.
- beitragsfreie Zeiten
- Als beitragsfreie Zeiten gelten die Zeiten, in denen keine Beitragszahlung erfolgte. Der Anspruch auf Rente und die Höhe der Rente besteht trotzdem. Zu den beitragsfreien Zeiten zählen:
- Anrechnungszeiten
- Zurechnungszeiten
- Ersatzzeiten.
- Berücksichtigungszeiten
- Die Berücksichtigungszeiten dienen der Sicherung des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente. Hierbei sind höhere Beiträge möglich. Zu den Berücksichtigungszeiten zählen:
- Pflegezeiten (in denen ein Pflegebedürftiger betreut wurde)
- Zeiten der Kindererziehung (gilt bis zum Erreichen des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes)
Verwandte "Rentenrecht" Rechtsbegriffe
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