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Wiki zum Rechtsthema Arbeitslosenversicherung

Informationen zur Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen und dient der Einkommenssicherung bei Arbeitslosigkeit. Rechtsgrundlage bildet das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III). Träger ist die Bundesagentur für Arbeit, welche dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt ist. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung, welcher alle Personen, die einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, unterliegen. Einige Berufsgruppen sind von der Versicherungspflicht ausgeschlossen.

Grundsätzlich soll die Arbeitslosenversicherung Arbeitslosen, während der Zeit der Arbeitssuche, das Grundeinkommen sichern. Neben der finanziellen Unterstützung bietet die Arbeitslosenversicherung auch Leistungen zur Beratung und Vermittlung, die Kostenübernahme für Weiterbildungen und Gründungszuschüsse an. Vorteile ergeben sich auch für Arbeitnehmer bei der Einstellung älterer Arbeitnehmer bzw. in Anspruch genommener Altersteilzeit, da er hier Zuschüsse bekommt.

Die Bundesagentur für Arbeit ist Träger der Arbeitslosenversicherung, welche durch monatliche Beiträge finanziert wird. Diese Beiträge werden abhängig vom Lohn errechnet und je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingezahlt.
Versicherungspflicht
In den §§ 24 ff. SGB III ist geregelt, welcher Personenkreis der Versicherungspflicht unterliegt. Generell gilt eine Versicherungspflicht für die Personen, welche einem Beschäftigungsverhältnis gegen ein Arbeitsentgelt nachgehen sowie für Personen, welche eine Berufsausbildung machen und auch Krankengeld o.Ä. beziehen. Auch Altersteilzeit und Wehrdienst verpflichten zu einer Beitragszahlung.

Folgende Personen sind von der Versicherungspflicht ausgenommen:
  • Beamte
  • Richter
  • Soldaten
  • Geistliche, welche einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören
  • Rentner in Regelaltersrente
  • geringfügig Beschäftigte.
Seit 2006 ist es Selbständigen möglich, freiwillig eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen, wenn sie vor Beginn der Selbständigkeit eine Entgeltersatzleistung gemäß SGB III bezogen hat, welche sich aus einer Vorversicherung ergeben hat.

Verwandte "Arbeitslosenversicherung" Rechtsbegriffe

Sozialrecht, ALG II, Elterngeld, IchAG, Pflegezeit, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Elternzeit, Kindergeld, Rente, Wohngeld, BAföG, Hartz IV, Krankenversicherung, Rentenrecht, Wohnrecht, Erziehungsgeld, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Arbeitslosenversicherung - Ihr Arbeitslosenversicherung Informationstipp

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